Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009 vom 04.11.2009, Pilatus VIII

Pilatus mit Tomlishorn 2’128 m.ü.M.

Bangkok, 10.02.2022

Sehr geehrte Frau Jenny

Vielen Dank für die informativen telefonischen Auskünfte und die Gewähr, dass das Lebenszertifikat, welches von Ihnen im letzten Kalenderjahr mir zugestellt worden war, noch bis Ende Februar 2022 mit den erforderlichen offiziellen Stempeln und Unterschriften, die zur gültigen Abwicklung des Beglaubigungsprozederes notwendig sind, eingereicht werden kann, um zu verhindern, dass ein Zahlungsunterbuch der Militärversicherungsrente eintritt.

Zwischen anderen Dokumenten hatte ich heute die bereits im letzten Dezember von mir handschriftlich ausgefüllten Lücken und die verlangte Unterschrift auf dem Formular eingetragen, geleistet, wiederentdeckt; glücklicherweise noch in der von Ihnen anberaumten 90-Tage-Frist.

Wie ich Ihnen bereits am Telefon erläuterte, ist es bei den hiesigen Amtsstellen nur schwer zu bewerkstelligen, eine Unterschrift oder gar einen offiziellen Stempel auf ein Formular zu bekommen, das von den betreffenden Mitarbeitenden nicht nur nicht gelesen, sondern auch nicht verstanden werden kann: Ersteres, weil die Schrift, das Alphabet, nur ein sehr untergeordnetes Mittel darstellt in der Thailändischen Kultur und Letzteres, weil das Sprachvermögen bei den staatlichen Behördenstellen sich auf die thailändische Sprache beschränkt. Mit anderen Worten: Um nun die untere Hälfte des Formulars gültig und meldepflichtkonform ausfüllen und abstempeln zu lassen, ist ein Gang auf die Schweizer Botschaft unumgänglich.

Die Automatisierung des Lebenskontrollprozesses, sowohl bei den Alters-, wie auch bei den Invalidenrentnern wurde beim Wechsel des letzten Kalenderjahres realisiert und kommuniziert. Das bedeutet konkret, dass oe Versicherte, welche im Wohnsitzland Thailand bei der Schweizerischen Botschaft gemeldet sind, automatisch periodisch an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf vom Auslandschweizerregister übermittelt und gemeldet werden. Um nun schliesslich die Militärversicherungsrente, welche versicherungstechnisch und administrativ nicht mit der Invalidenversicherungsrente für den sicheren Abwicklungsvorgang des Beglaubigungsprozesses gekoppelt werden kann, ohne Unterbruch transferiert zu bekommen, ist eine elektronische Terminvereinbarung vorzunehmen.

Diverse Versuche über mir zugesendete Links von der Schweizerischen Botschaft und Aufrufe der Webseite über verschiedene Browser blieben erfolglos: Die Error-Meldung mit der Kennnummer 522 wurde ausgewiesen mit dem Hinweis, es in wenigen Minuten erneut zu versuchen, einen digitalen Konsultationsbesuch vorgängig zum persönlichen Besuch zu terminieren.

Es ist in dieser schwierigen Zeit nicht einfach nachzuvollziehen, weshalb automatisierte Ablaufprozesse nicht störungssicher funktionieren. Insbesondere hat auch die Helpline des Eidgenössischen Departementes für Äusseres in diesem Sachverhalt keine Stütze bieten, keine Hilfe leisten können.

Und weil es bereits das zweite Mal innert gut einem Jahr auftritt, dass ich Gefahr laufe, dass Gelder nicht in der Zeit ausbezahlt werden, nehme ich dies als Anlass, den Vorfall anzukündigen, zu melden.

Man versucht als rechtschaffener Schweizer Bürger die Regeln und Leitplanken zu befolgen und einzuhalten; die Ausstellung des Lebensbescheinigungszertifikates ufern aus in einen Hürden- und Stafettenlauf! Aufgrund der geschilderten organisatorischen Hinderungsgründe ersuche ich um eine Fristerstreckung für die Einreichung des Formulars um weitere 30 Tage.

                                                                                   Mit freundlichen Grüssen

                                                                                   Fabian Bucher

Kopie: Schweizerische Botschaft in Bangkok

Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009 vom 04.11.2009, Pilatus VII

Pilatus 2’128 m.ü.M.

Bangkok, 06.02.2022

Sehr geehrter Herr Nejkov

Ihr Brief hat mich am 02.02.2022, meinem 55. Geburtstag, erreicht; es hat mich sehr gefreut, dass ein Bundesgerichtsurteil einen Brief fast 9’000 Kilometer in ein weit entferntes Land fliegen lässt.

Die zehn Kommentare konnte ich etwas unter die Lupe nehmen und mir dabei eine Meinung bilden, zu verstehen versuchen, was andere Menschen mit ganz anderen Motiven als ich, dazu bewegt, ein Gerichtsurteil nachbeurteilen zu lassen.

Wo beim einen oder anderen Fall die juristische Sprache etwas gar abstrakt bei der Formulierung ausgefallen war, wäre man im Digitalen Zeitalter mit einem kleinen Team von einem Fotografen und einem Journalisten gut unterwegs: Wenn das 3-Säulenprinzip auf der Strecke bleibt, mit den neuen Medien nachzufassen und auf Wunsch des jeweiligen Beschwerdeführers exakter Hinzuschauen – mit Bild und Ton – zu erspüren, wie denn die Sicht des Bürgers, die Lebenssituation des Betroffenen, des Opfers oder aber auch des Beschuldigten, des Straftäters aussieht: Damit meine ich die konkrete Lebenssituation eines Menschen in seinem spezifischen Umfeld. Was nämlich ein Richter mit Paragrafen aburteilen kann, sieht manchmal sehr abstrakt aus, wenn man lediglich das Urteil vor sich hat, den Sachverhalt in Textform.

In Ihrer Korrespondenz war nicht ersichtlich, auf welche Urteilsverkündung Sie sich beziehen, weil gleich mehrere Verfahren hängig sind. Handelt es sich vielleicht um die Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009 vom 04.11.2009? – In diesem Verfahren hat soeben die Militärversicherung ein Gesuch um Fristerstreckung im Vernehmlassungsverfahren eingereicht. Um das oe zu illustrieren, verweise ich auf meine Webseite www.staatsschreiber.com.

                                                                                   Mit freundlichen Grüssen aus Fernost

                                                                                   Fabian Bucher

P. S. Unter «Pilatus VII» finden Sie diesen Brief publiziert.

Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009, Pilatus VI

Pilatus, 2’128 m.ü.M.

Bangkok, 30.08.2021

Sehr geehrte Frau Dr. Obermüller

Vielen Dank für die Blumen(-karte): Ihr Brief ist schon vor einiger Zeit bei mir angekommen, hat mir jedesmal, wenn ich ihn wieder las, erneut eine gute Laune gebracht und Mut gegeben.

Vor zwei Stunden schaltete ich die Klimaanlage und den Fernseher aus, stieg die Treppe hoch zum Schlafzimmer und wie jede Nacht, öffnete ich eine App, um mich mit einem Hörspiel in den Schlafmodus zu versetzen. Mit der «Such-Lupe» auf der SRF-App nach «Diggelmann» geschaut, zeigte sich das Hörspiel «S’ Urächt vo dr Grächtigkeit», welches ich schon kannte und Ihr Interview vom 04.08.2008. Nach der Hälfte setzten die „Bluetooth-Ear-Pads“ aus. Gerade bei der Stelle, wo Sie erklärten, dass Walter Matthias Diggelmann nach einem Militärunfall nicht mehr mit der Schreibmaschine schreiben konnte…. Handelte es sich hierbei um einen Unfall bei den Fliegertruppen, wie im «Verhör des Harry Wind» herauszulesen ist?

Wären Sie so freundlich und gütig, mir darüber Auskunft zu geben? – Im Sinne einer persönlichen Spurensuche?

Übrigens: Das grossformatige Acrylbild von Hans Falk «The Monkey House», welches auf dem soeben erwähnten Roman abgebildet ist, gefällt mir sehr; Hans Falk kannte ich nicht persönlich, doch telefonierten wir ab und zu miteinander, als ich ein Kunsthandelspraktikum bei der Firma Artefides und Ars Collect absolviert hatte. Eine Serie von «Zirkus Knie-Bildern», relativ hochpreisige Lithographien in kleinen Serien, mit Acryl handüberarbeitet hingen über dem Schreibtisch.

Im Brief vom 10.04.2021 erwähnte ich den fraglichen Sachverhalt, der mich seit fast zwei Jahren plagt und mich nachts nicht mehr schlafen lässt: «Wie oft kommt es vor, dass ein/e Doktorand/in eine Dissertation ihrem/seinem Doktorvater resp. ihrer/seiner Doktormutter abgibt und nicht weiss, dass sie/er ohne die Erteilung der Doktorwürde den Doktortitel bei der Unterschrift noch nicht nennen darf?»

Ich werde nicht darum herumkommen und Frau Dr. med. Karin Barbara Oberbörsch einen persönlichen Brief schreiben und diesen als weiteren Anhang dem Revisionsgesuch beilegen.

Hoffentlich geht es Ihnen gesundheitlich gut; wie kostbar Gesundheit ist, erfahren wir (Menschen) erst nach deren Verlust.

Bliibed Sie ‘xund

Fabian Bucher

                                                                                   Bangkok, 05.10.2021

Sehr geehrte Frau Doktor Obermüller

Den Brief vom 30.08.2021 habe ich Ihnen bis heute nicht zugestellt. Stellen Sie sich vor, ich hatte zwischenzeitlich Korrespondenzen an das Bundesversicherungsgericht, Luzern, und an das Luzerner Kantonsgericht innert der anberaumten Frist einzureichen, und da können Sie sich vorstellen, dass ich mit dem Scheuklappenblick alles, was nicht direkt mit dem Militärversicherungsfall zu tun hatte, ausgeblendet hatte.

Ich erwähnte es schon im obenerwähnten Brief und frage erneut, weil es mich interessiert: «War die gesundheitliche Beeinträchtigung von Walter Matthias Diggelmann für ihn von so grosser Tragweite, schlimm, sodass er mit dem Schreiben des «Das Verhör des Harry Wind» ein «Ventil» gefunden hatte, wo er Dampf ablassen, quasi ein Mittel gefunden hatte, wo er Ballast abwerfen konnte?» – Ich frage deshalb, weil mein Bruder Lukas mir immer, wenn wir telefonieren, sagt, ich würde jedesmal, wenn wir telefonieren, vom Militärfall zu sprechen anfangen.

Für Sie habe ich noch etwas anderes Familiäres: Ein Brief meiner Grossmutter (mütterlicherseits) – sie hatte vierzehn Kinder – wurde auf meine Anfrage von der Staatskanzlei des Kantons Luzern mir zugestellt, zusammen mit weiterer Korrespondenz, mehr als 40 A4-Seiten, welche in der Folge dazu führten, dass zwei meiner Tanten und ein Onkel, welche infolge Fremdplatzierung nach dem Ende des 2. Weltkriegs vom Staat Schweiz eine «Genugtuung» in der Höhe von sFr. 25’000.— zugesprochen erhalten haben (Wiedergutmachungsinitiative). Im Sinne einer «Spurensuche» hatte ich für die drei die Gesuche eingereicht.

Falls Sie dies interessiert, würde ich Ihnen von meinem Onkel Toni in einem nächsten Brief berichten. Übrigens: Ab und zu bin ich bei «Ricardo» und kürzlich kaufte ich ein Schreibzeug von einem Anbieter aus Männedorf; diese betreiben das Brockenhaus und ab und zu wird das eine oder andere Kleinod über Ricardo angeboten. – Da dachte ich natürlich auch an Sie.

Wie, wenn ich fragen darf, verbringen Sie die freie Zeit? Welche Hobbies haben Sie und Ihr Mann? Fahren Sie Zug? Besuchen Sie Museen? Falls ja, möchte ich Ihnen einen Vorschlag unterbreiten: Kennen Sie das Picasso-, Kleemuseum? Das Museum Rosengart in Luzern? Das wäre eine Reise, ein Tagesausflug wert! Vielleicht ist es Ihnen ja ab und zu langweilig und Sie möchten etwas erleben! Und falls ja: Berichten Sie mir davon in einem weiteren Brief?

♥-liche Grüsse aus Bangkok

Fabian Bucher

Auf den Spuren der verlorenen Gesundheit

Lukmanierpass 1’920 m.ü.M.

Motivationsschreiben

Sehr geehrter Herr Doktor Garzoli

sehr geehrtes Gremium des Bildungs-, Kultur- und Sportdepartementes des Kantons Tessin

Als junger erwachsener Schweizer Bürger hatte ich mehrere Male die Gelegenheit für ausgedehnte Zeiträume im Tessin zu sein. Als Sanitätsrekrut war ich von August bis November 1987 in der Caserma Losone stationiert, absolvierte dort die Sanitätsrekrutenschule. Kurze Zeit später, im Januar 1988, hatte ich mich für eine Militärdienstleistung in der Offizierskaserne in Tesserete aufgehalten. Dort hatte ich meine ersten Erfahrungen als künftiger Schriftsteller sammeln können: Während dreier Wochen hatten wir die Sekretariatsaufgabe, mit je einer damals modernen Kugelkopfschreibmaschine von IBM sämtliche Tagesbefehle für die bevorstehende Sanitätsoffiziersschule zu schreiben. Nach drei Wochen waren wir zwei Sanitätssoldaten Sekretariatsspezialisten im OS-Büro unter dem damaligen Adjutanten Corti: Berge von Korrespondenzen hatten wir – literarisch gesprochen – umgewälzt und abgearbeitet, abgetippt.

Ein Jahr später hatte ich mich erneut für eine längere Zeit im Tessin aufgehalten: Zum Absolvieren der Unteroffiziersschule und gleich anschliessend zur Dienstleistung des Gradabverdienens.

Hier nun geschah etwas Dramatisches und Schicksalshaftes: Platzmangel in der Kaserne wurde mit einem Aufenthalt in Torre im Bleniotal behoben; und als der Gebirgskompanie zugeloster Uof, Korporal, gehörte ich dem Tross an, die eine zweitägige Skitour unternommen und auf dem Lukmanierpass Iglus gebaut hatten. Im gleichen Monat, im April 1989, hatte ich mich für vier Tage in die Clinica Militare nach Novaggio begeben müssen. «Das Auffallendste», was der damalige Chefarzt, Herr Dr. med. Frédéric von Orelli, herausgefunden und festgehalten hatte, war die erstmalig dokumentierte «Sacroiliitis – klinisch stumm». In der Folge wurde mir nach einem «Wangenschleimhautabstrich» das Resultat offenbart: Die Diagnose lautete «Morbus Bechterew». Im floriden Stadium führte diese unheilbare Krankheit bei mir in den 90-er Jahren zur Vollinvalidität. Und genau darüber plane ich seit geraumer Zeit einen Roman zu verfassen. Auf den Spuren meiner verlorenen Gesundheit zu wandern, zu forschen, zu ergründen und zu finden! Gleichzeitig auch in der Schweizer Sonnenstube das schönste, was es landschaftlich hergibt mit den Sinnen zu erfahren, zu erleben, zu beschreiben und zu berichten. Das ist der Reiz und die Lust, was mich gestern und heute dazu bewegt und veranlasst hat – kurz vor Eingabeschluss -, mich für das Buchprojekt bei Ihnen zu bewerben.

Authentizität erreicht man als Schriftsteller, wenn man sich am Ort des Geschehens aufhält. Auf Google Maps sieht man die einzigartige Naturlandschaft nur beschränkt. Wie ein von sehr weit weg herbeigeholter Traum, das ausgedachte Romanprojekt im Maggiatal auf Papier zu bringen und druckreif werden zu lassen, dieses zur Blüte und zur Reife auszuformulieren, tönt das heute….

Ob daraus sich eine spannend zu lesende Geschichte entwickelt mit autobiografischen Spuren hintermalt, dafür bewerbe ich mich handschriftlich, aufrichtig und authentisch.

Mit freundlichen Grüssen aus Fernost

Fabian Bucher

P. S. Diese Korrespondenz finden Sie in gedruckter Form auf meiner Webseite: www.staatsschreiber.com.

Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009, Pilatus V

Pilatus, 2’128 m.ü.M.

Bangkok, 31.08.2021

Sehr geehrter Herr Gall (Divisionär a. D.)

Zum diesjährigen Nationalfeiertag hielt der Vizepräsident des Bundesrates, Herr Ignazio Cassis, eine von uns Auslandschweizern vielbeachtete Rede auf der Schweizerischen Botschaft in Bangkok, welche virtuell über Facebook und YouTube mit verfolgt werden konnte. Natürlich kamen Sie mir sofort in den Sinn: «Sie erinnern sich an unsere Telefongespräche von vor zwei Jahren?» Sie sagten: Wenn man auf Google nach «Ignazio Cassis und Hans Gall» sucht, gelangt man zum Artikel «Bekenntnis zur Armee». In jenem Artikel antwortete Cassis auf die Frage: «Was nehmen Sie mit?», Folgendes: «In einem Satz: Leiden lernen ohne zu jammern!». Mir gefiel insbesondere auch seine Aussage am Schluss: «… und würde mich freuen, mein ganzes Engagement unserem schönen Land zur Verfügung zu stellen.» In der Winter-UOS im Jahre 1989 lag Ihnen mein Marschbefehl zur Teilnahme an der Ersten Delegation der Schweizer Blauhelm-Mission nach Namibia vor: In einem persönlichen Gespräch in Ihrem Kommandobüro hatten Sie mir die Teilnahme nicht erlaubt, weil die Anzahl der Korporäle für die bevorstehende Sanitätsrekrutenschule – ohne mich – zu gering gewesen wäre.

Statt als Assistent des Quartiermeisters nach Windhoek/Namibia abkommandiert zu werden, wo es bei trockenem, heissem Klima mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum Ausbruch der lebenslangen, unheilbaren Krankheit Spondylitis ankylosans (Morbus Bechterew) gekommen wäre, wie dies leider in der Gebirgskompanie bei den feuchten, nasskalten Wetterbedingungen auf dem Lukmanierpass beim Iglubau und anschliessender Übernachtung darin halt geschehen war! – Nun: Nicht, dass Sie jetzt denken, ich würde Ihnen eine Schuld zuweisen, das nicht; als militärdienstleistender, gradabverdienender Unteroffizier während des längerdauernden Dienstes, der Winterrekrutenschule SAN RS 67/267, ist der Dienstleistende gegen Krankheit versichert! Keine Frage. Demnach bitte ich Sie in dieser Korrespondenz um zweierlei: Richten Sie Herrn Christoph Unterfinger (Hauptmann a. D) herzliche Grüsse aus, und ob er so freundlich sein wole, die Kiste mit den Lichtbildern, den Dias vom obenerwähnten Militärdienst dem bekannten Fotografen, Herrn Martin Rütschi, Wollerauerstrasse 5, 8834 Schindellegi/SZ, Handynummer: 079/402 02 12, zu schicken.

Ich erinnere eine Gruppe Vorgesetzter, welche bei mir vorbeigekommen ist, als ich Schneeziegel für die zwei Zugsiglus ausgestochen hatte und ich möchte meinen, das Klicken des Fotoapparates hintergründig wahrgenommen zu haben.

Zweitens: In meiner Rekrutenschule im Sommer 1987 war Leutnant Marc Bors mein Zugsführer; im Beurteilungsbogen kreuzte er bei mir «Vorschlag zum Weitermachen» an; seit einigen Jahren ist der damalige Leutnant Professor an der Universität Fribourg und lehrt Römisches Recht. Aufgrund der ausserordentlichen Tragik und Dramatik bitte ich Sie hiermit, ein «Gutes Wort» ihm auszurichten, zusammen mit der Bitte, ob eine wissenschaftliche Dissertation mit der Fragestellung zum Thema Genetik, genetische Prädisposition von einem seiner Doktoranden erarbeitet werden könne.

Seine Anschrift lautet: Herr Professor Dr. iur. Marc Bors, BQC 11 bu. 5.126, Avenue Beauregard 11, 1700 Fribourg, Telefon : 026-300 81 52, E-Mail : marc.bors@unifr.ch

Eine Kopie des Artikels « Bioethics and Genomics» des renommierten amerikanischen Professors George J. Annas lege ich der Korrespondenz an Herrn Professor Dr. iur. Marc Bors bei.

Schliesslich bitte ich förmlich und höflich um Verständnis in dieser langwierigen juristischen Angelegenheit ein letztes Mal aktiv zu sein. Anhand der beiliegenden Briefe können Sie sich ein Bild machen, weshalb die Revision des Bundesgerichtsentscheids die allerletzte gangbare Möglichkeit ist, die verlorene Lebensfreude zurückzuerlangen.

Mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009, Pilatus IV

Pilatus bei Luzern, 2’128 m.ü.M.

Bangkok, 29.01.2022

Sehr geehrter Herr Unterfinger (Hauptmann a. D.)

Sie erinnern sich: Wir hatten uns seit 2018 hie und da telefonisch unterhalten bezüglich der Militärdienste in Losone, wo ich als Rekrut und Unteroffizier diente, abverdiente.

Bei den Experten des Schweizer Radios machte ich eine Eingabe über die Herkunft Ihres Familiennamens und die Vermutung bestätigte sich: Die Hofsiedlung des Tuetenseelis zwischen Menznau und Wolhusen wurde von einem Undolf gegründet. Zu erfahren, woher man ursprünglich abstammt, ist an und für sich zugegebenermassen nichts Weltbewegendes; die Änderung: «Unterf-inger» bei der Silbentrennung bekommt eine ästhetische Anpassung! Nun bitte ich Sie um einen Gefallen: Und den hierarchischen Dienstweg einhaltend, fragte ich beim damaligen Oberst i GST Hans Gall nach, dass die Diabilder, die aufschlussreich sind, um den Ausbruch meiner unheilbaren Krankheit bildlich zu belegen, d. h., die Diaserie, welche Sie in der Gebirgswoche auf dem Lukmanierpass und in der ehemaligen Schokoladenfabrik «Cima Norma S.A.» in Torre gemacht haben, dem damaligen Sanitätskorporal und heute berühmten Fotografen zur Verarbeitung zusenden. Seine Adresse lautet: Herr Martin Rütschi, Wollerauerstrasse 5, 8834 Schindellegi/SZ, Natel: 079/402 02 12.

Für Ihre Hilfe in dieser Angelegenheit danke ich Ihnen und verbleibe

Mit freundlichem Gruss

Fabian Bucher

P.S. Die gedruckte Version poste ich auf meiner Webseite: www.staatsschreiber.com P.P.S. Heute morgen telefonierten Sie mir mit WhatsApp. Ich versuchte sofort Sie zurückzurufen, und weil Sie nicht den Anruf entgegennahmen, dachte ich Sie seien eventuell versehentlich auf den Anrufknopf gekommen, machte mir aber dennoch Sorgen, ob Sie gesundheitlich wohlauf sind.

Ausbildungszuschuss der AHV-Versicherung: Die Ausbildungsrente

Jacqueline und LIvia

Bangkok, 29.01.2022

Liebe Jacqueline

Wie geht es Dir? Bist Du gut ins neue Jahr gestartet? – Wir auch.

Ab nächster Woche soll es wieder ohne Quarantäne möglich sein, nach Thailand einzureisen. Das sieht doch schon ‘mal so nach einem Licht am Ende des Tunnels aus, gell

Diese Woche war ich auf der Schweizerischen Botschaft hier in Bangkok. Wiederum sprach ich mit der zuständigen Botschaftsmitarbeiterin welche die Auslandschweizer mit Familiennamen beginnend mit a – F betreut, gesprochen.

Nur meine persönlichen Angelegenheiten abwickelnd, erwähnte ich mit keinem Wort Deine Halbschwester Livia Erismann…. Doch die Botschaftsmitarbeiterin, Frau Silvia Britschgi Di Lisi, eben auch nicht.

Soeben ordnete ich meine Dokumente und entdeckte die noch offenen Unterlagen von Livia. Wir gehen an den Wochenenden gerne in einen der nahegelegenen Wochenendmärkte; und in den Kwanliem-Markt sind wir schon seit einigen Wochen nicht mehr gewesen.

Falls es Neuigkeiten aus der Schweiz gibt, wäre es Gelegenheit, dass ich Livia etwas ausrichten könnte.

Ich möchte meinen, dass das Ausfüllen der notwendigen Formularitäten wirkungsvoll während des beginnenden Studiums für die Entwicklung Deiner Halbschwester ist: Ich würde sagen, wenn die Sachlage umgekehrt wäre, wenn also Du die jüngste Tochter Eures Vaters wärst, fernab vom zivilisierten Europa, der reichen Schweiz, und da wäre ein Philanthrop, der die Schweizer Gesetze und das Sozialversicherungssystem etwas kennt, und der dann Dir helfen würde: Bis zum 25. Lebensjahr könntest Du Dich auf Dein Studium konzentrieren und müsstest nicht mehr jede Münze doppelt und dreifach drehen, bevor Du sie ausgibst – so sollte die Welt aussehen, jetzt, im Digitalen Zeitalter….

Mit ♥-lichem Gruss aus Fernost

Fabian

Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009, Pilatus III

Pilatus im Kanton Luzern, 2’128 m.ü.M.

Bangkok, 10.01.2022

Sehr geehrter Herr Swierstra

Unser heutiges Telefongespräch dauerte exakt zehn Minuten und enthielt kurz zusammengefasst die folgenden inhaltlichen Informationen:

  • Die obligatorische Meldepflicht, welche für uns invalidenversicherte Auslandschweizer sehr weitreichend ausgeführt, geregelt ist.
  • Thematisiert wurden die periodischen Überprüfungen der Invalidenrenten; insbesondere erwähnte ich eine solche Gesundheitsprüfung bei Herrn Dr. med. Olivier Meyer, Pattaya, Thailand, vom 30.04.2013: Bei der Arztkonsultation wurde der Puls gemessen, eine Manschette wurde am Oberarm angelegt und so der Blutdruck gemessen, es wurde mit einem Messband die Körpergrösse gemessen und schliesslich mit einer analogen Personenwaage das Körpergewicht ermittelt. Bei einem kurzen persönlichen Gespräch erwähnte ich den Morbus Bechterew. Alle erfassten Informationen wurden in französischer Sprache in den Laptop eingetippt, danach mit dem Printer ausgedruckt, das Blatt sorgfältig gefaltet und in ein Briefcouvert geschoben und unverschlossen mir ausgehändigt – zur postalischen Zustellung an die IVSTA, Genf. Die Diagnose «Schizophrenie» blieb unentdeckt und wurde mit keinem Wort erwähnt: Der Ausdruck, welcher seit einem Vierteljahrhundert zur Hauptsache die Vollinvalidität begründet, wurde nicht bemerkt! Seit de m 01.01.1997 bin ich (nachträglich rückwirkend) von der MEDAS, Luzern, als «vollinvalid» eingestuft worden, weil das ärztliche Zeugnis, ausgestellt am 08.01.1992 den Begriff «Schizophrenie» als Diagnose enthielt, unterschrieben von der damaligen Doktorandin Frau Karin Barbara Oberbörsch mit: «Dr. med. K. Oberbörsch».
  • Wir unterhielten uns über das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Dieses Gesetz bezweckt, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten. Bei den zivil- und prozessrechtlichen Vorschriften, Bestimmungen ist unter Artikel 3, lit. c. nachzulesen: Unlauter handelt insbesondere, wer: unzutreffende Titel oder Berufsbezeichnungen verwendet, die geeignet sind, den Anschein besonderer Auszeichnungen oder Fähigkeiten zu erwecken.
  • «Ubi non accusator, ibi non iudex.» – Vor dreissig Jahren konnte ich nicht klagen und musste ausharren, weil die besonders schützenswerten Personendaten noch nicht als solche erkannt worden waren: Jetzt klage ich an!

Mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009, Pilatus II

Pilatus, 2’128 m.ü.M.

Bangkok, 15.12.2021

Sehr geehrter Herr Kantonsrichter Lanz

Bezug nehmend auf unser Telefongespräch vom 25.11.2021, danke ich für Ihre freundliche und hilfsbereite Informationsinstruktion: Das Allerwichtigste vorweg sei die Bekanntgabe der Zustelladresse in der Schweiz und die Einhaltung der in Ihrem Schreiben vom 06.10.2021 angesetzten, grosszügig anberaumten Frist (01.12.2021).

Rechtzeitig reservierte ich über die Webseite der Schweizerischen Botschaft in Bangkok eine «Online-Terminvereinbarung» auf den 26.11.2021. Der Botschaftsmitarbeitende, Herr Steve Kellenberger, stempelte und quittierte Ihre Korrespondenz «Aufforderung und Bezeichnung einer Zustelladresse in der Schweiz/Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege» mir mit dem Eingangsstempel am 26.11.2021 beim persönlichen Erscheinen am Botschaftsschalter.

Zum zweiten Satz im ersten Sachverhaltspunkt meldete ich mich mit einer schriftlichen Frage an die Schweizerische Botschaft; es hegten sich bei mir plötzlich grosse Zweifel, ob die Angabe der ausserkantonalen Zustelladresse – Herr Hans Hurschler wohnt in Buonas; Buonas gehört zur Gemeinde Risch – nicht ein rechtserheblicher Fehler war, weil laut Gesetz (§ 28 Abs 3 in Verbindung mit 30 Abs. 1 lit. b) im Kanton Luzern ein Zustelldomizil hätte bezeichnet werden müssen. Topografisch gesehen liegt die bezeichnete Adresse lediglich ~ 1’000 Meter vom nördlichsten Zipfel des Gemeindegebietes von Meierskappel entfernt: dem zufolge man von einem «Grenzfall» des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege ausgehen kann. Zu Ihrer Dokumentierung und Information lege ich Ihnen die diesbezügliche Anfrage an die Botschaft als Beilage dieser Korrespondenz bei.

Im Gesuchsformular musste die Linie zur Beantwortung des Rechtsvertreters, der gewünscht werde, und mit «Anwaltswunsch» erfragt wurde, leider noch leer gelassen werden. Hier berichte ich Ihnen über die Begründung der Nichtbeantwortung in der Zeit und erinnere Sie an Ihre telefonisch mir gegebene Zusicherung: «Die Zustelladresse ist vorerst am wichtigsten!». Tatsächlich gestaltet sich das Verpflichten eines Rechtsanwalts für einen Militärversicherungskomplexfall wie der vorliegende als viel schwieriger als gedacht!

Von militärversicherungsinterner, vertraulicher und verlässlicher Quelle, einer vormals bei der Militärversicherung mitarbeitenden Person erhielt ich den unbedingten Ratschlag, dass es besonnen sei, einen Rechtsanwalt beizuziehen, welcher schon mindestens zwei Mal erfolgreich gegen die Militärversicherung gewonnen habe! Mit einer solchen Persönlichkeit habe ich mich unterhalten: Herr Dr. iur. Plinio Pianta von Brusio/Graubünden besuchte und betreute seine Klienten sehr oft kurz nach den Unfällen resp. bei Erkrankung direkt im ehemaligen Militärspital in Novaggio/Tessin. Dieser Avvocato (der alten Schule) ist leider schon seit einigen Jahren pensioniert; ein «Pro-bono-Mandat» lehnte er mit der Begründung ab, seine gesundheitlich beeinträchtigte Tochter benötige seine volle Aufmerksamkeit. Trotzdem gab er mir einige wertvolle Ratschläge mit, die ich im laufenden Verfahren befolgen und anwenden will.

Die Suche nach dem geeigneten Wunschanwalt führte mich zu Herrn Dr. iur. Stephan Fröhlich der Rechtsanwaltspraxis Geissmann Rechtsanwälte AG in Baden/Aargau.

In einem aufschlussreichen Artikel in der Zeitschrift «vertical» der Schweizerischen Bechterew-Vereinigung wurde der von ihm dirigierte Fall bis vors Bundesgericht gezogen, wo die Bundesrichter einen bedeutungsvollen Leitentscheid getroffen hatten: 8C_522/2016, Urteil vom 01.12.2016. Aus drei Gründen musste Herr Dr. iur. Stephan Fröhlich den Auftrag der unentgeltlichen Verbeiständung ablehnen: Seit seiner im Kalenderjahr 2014 erschienen Dissertation zum arbeitsrechtlichen Zivilprozess vertiefte er seine Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet und seine besondere Leidenschaft entfaltete er im Bereich des Arbeitsrechts. Das gewonnene Bundesgerichtsurteil liegt auf dem Zeitstrahl schon fünf Jahre zurück. Und der gewichtigste Grund für die Nichtannahme des Mandats: Herr Dr. iur. Stephan Fröhlich war während fünf >Jahren als Auditor am Militärgericht tätig, demzufolge liegt ein Interessenskonflikt vor. Schade! Dieser Rechtsanwalt wäre mein Wunschanwalt gewesen! – Der Erstkontakt erfolgte im Oktober 2021, rechtzeitig eigentlich, doch meldete mir die Sekretärin, Frau Pokrzywa (was auf Polnisch soviel heisst wie «grosse Brennnessel») es läge seinerseits eine Ferienabwesenheit vor. Die Tage der Einreichefrist wurden mit der Länge des Urlaubs weniger und blieben, im Guten Glauben, ein Anwalt sei ein Rechtsgelehrter, welcher sich für die Interessen des Bürgers einsetzt, als Chance für ihn, ein weiteres Mal gegen die Militärversicherung zu reussieren, gewahrt. Sowohl ein freundliches (kostenloses) erstes Beratungsgespräch wie auch ein informatives E-Mail trösteten über die Absage hinweg. Zwei Namen von Rechtsanwälten, Berufskollegen, welche sich im Haftpflicht- und Versicherungsrecht spezialisierten, nannte er mir: Herr MLaw Andreas Hübscher und Herr Dr. iur. Volker Pribnow. Die beiden Anwaltspraxen wurden von mir telefonisch kontaktiert. Bei beiden war der Zeitfaktor, den ein solch’ umfangreicher Fall mit sich bringe, ausschlaggebender Grund für die Ablehnung. Mit der Paralegal-Assistentin von Herrn Dr. iur. Volker Pribnow, welche mich aufgrund der Zeitverschiebung mitten in der Nacht vor dem Botschaftstermin anrief, Frau Katharina Zierer, befragte mich ~ eine halbe Stunde über den Bundesgerichtsfall vom 04.11.2009, 8C_329/2009 ziemlich detailliert, lehnte schliesslich auch ab.

Auf die Nichtzusagen meiner Mandatsanfrage der Rechtsanwälte

  • Herrn Dr. iur. Plinio Pianta, Brusio/GR
  • Herrn Dr. iur. Stephan Fröhlich, Baden/AG
  • Herrn Dr. iur. Volker Pribnow, Baden/AG
  • Herrn MLaw Andreas Hübscher, Baden/AG

Telefonierte ich mit meinem vormaligen Rechtsvertreter, dem Rechtsanwalt Herrn Dr. iur. Beat Frischkopf, Sursee/LU, welchen ich in den Nullerjahren mit dem Militärversicherungsfall betraut und beauftragt hatte. Er erklärte mir hinreichend, dass er als Rechtsanwalt auch Versicherer wie z. B. die Suva vertrete; und weil die Suva die Verwaltung der Militärversicherung, die zwar als eigenständige Sozialversicherung bestehen blieb, im Jahr 2005 übernommen hatte, konnte er damals – im Mai 2005 – als Generalbevollmächtigter meinen Mandatsauftrag ausführen, jetzt gehe dies aus Gründen der überschneidenden Interessen nicht mehr. Meine Zusatzfrage, ob denn seine Tochter, Frau lic. iur. Patricia Frischkopf, ebenfalls Rechtsanwältin, das Mandat annehmen könne, negierte er mit der Begründung, dass sie in derselben Anwaltskanzlei tätig sei, die Wahrung der Interessen nicht vollumfänglich gewährleistet werden könnten. Ausgerechnet! Herr Dr. iur. Beat Frischkopf war im Mai 2005 mein Wunschanwalt, und nun finde ich auf seiner (neuen) Webseite in seinem Werdegang aufgeführt, dass er als Regresschef und Schadenleiter beim Unfall- und Haftpflichtversicherer Allianz sich für die Rechte von Versicherungsgesellschaften engagierte – er nannte mir darauf noch zwei Luzerner Anwaltskanzleien, beide seien kompetent und spezialisiert in Haftpflicht und Sozialversicherungsrecht. Mangels (berechtigtem) Vertrauen schloss ich diese aus Vorsicht aus und recherchierte darauf auf eigene Faust: Meine Wunschanwaltskanzlei, welche ich auf dem Formular «Unentgeltliche Rechtspflege» noch nachtragen lasse, heisst: Advokaturgemeinschaft Estermann Unternährer Vonesch, Luzern.

Mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

  • S. Mandatsanfrage siehe separater Brief

P. P. S. Diese Korrespondenz steht in gedruckter Form auf meiner Webseite: www.staatsschreiber.com  

Revision des Bundesgerichtsentscheids: 8C_329/2009, Pilatus I

Pilatus 2’128 m.ü.M

                                                                                   Bangkok, 18.01.2022

Lieber Felix

Fünfunddreissig Jahre ist es her, seit wir in Losone die Sommerrekrutenschule miteinander absolviert hatten. Du erinnerst Dich….

Deine neue Webseite sieht hervorragend aus! Das Gruppenbild mit allen Mitarbeitenden in blauen Uniformen: erstklassig! Und Du siehst noch genau so aus wie früher, einfach nicht in Soldatenuniform und ohne Kurzhaarfrisur, sondern ganz ohne Haare: Wie aus dem Ei gepellt! Das einzige, was ich beim Vergleich zur vorherigen Augenarztpraxis-Webseite vermisse, ist die Putzfrau, Frau Bucher! Da sie den gleichen Familiennamen hat wie ich, ist sie mir damals aufgefallen, und ich habe mich für Dich gefreut, dass aus dem vormaligen «Sanitätsrekrut Beano» ein Facharzt FMH für Augenheilkunde geworden ist: Hut ab – chapeau! An dieser Stelle will ich es nicht unterlassen, Dich etwas ganz Persönliches zu fragen: «Da Du ja in der Kaserne Losone mein «Pritschennachbar» warst, hast Du mir sicher ab und zu zugeschaut, wie sorgsam ich jeweils die Pflege der Kontaktlinsen gehandhabt hatte: Erinnerst Du Dich, wie Du und ich in der ersten Woche zum Kompaniekommandanten zitiert worden sind, weil wir beim Zimmerverlesen um 22 Uhr nicht neben dem Bett gestanden sind? Weshalb Du nicht neben dem Bett gestanden warst, ist (hier) nicht von Belang; ich sass am Tisch neben dem Fenster, beschäftigt mit der Reinigung meiner Kontaktlinsen. Die Schelte von Leutnant Beat Wey war wie der Vorgang der Prägung einer Münze: Unvergesslich einerseits und andererseits eine Lehre: Thematisiere Deine Fehlsichtigkeit NIE! Weisst Du, Felix, mit der Sehschärfe meiner Augen war ich bei der ersten Aushebung als «dienstuntauglich» befundet worden. Gegen diesen ersten roten Stempel wehrte ich mich erfolgreich mit einer schriftlichen Beschwerde, in welcher ich argumentierte, als langjähriger Pfadfinder etwas Sinnvolles tun zu wollen für das Heimatland und kundtat, ich sei ausserordentlich dienstwillig und bereit für den obligatorischen Militärdienst. _ Diese Einschätzung wurde von den Experten an der zweiten Aushebung unisono geteilt: Dieses Mal wurde der schwarze «Diensttauglich»-Stempel ins Dienstbüchlein gestempelt.

Im Juli 1987 passte mein damaliger Kontaktlinsenspezialist, Herr André Peier, Luzern, mir flexible, sauerstoffdurchlässige Kontaktlinsen an – gerade rechtzeitig vor dem Beginn der Sanitätsrekrutenschule! Toll! Diese Kontaktlinsen waren wunderbar! Plötzlich konnte ich ohne Brille ebenso gut sehen wie alle anderen! Mit diesen Kontaktlinsen war ich von einem Tag auf den anderen einen riesigen Klotz am Bein – die Brille – losgeworden!

Die Freude und die verbesserte Lebensqualität liess durchwegs gute Resultate zeigen: Während der RS im «Zug Bors» führten wir beide meistens die Ranglisten beim Sport an: z. B. auf der Kampfbahn, d. h., mit der militärisch korrekten Bezeichnung «Hindernis-Parcours» oder bei weiteren Disziplinen. Allgemein hatte ich mit den vor den Militärdiensten erworbenen (unsichtbaren) Kontaktlinsen durchwegs positive Erfahrungen gemacht. Vor allem hat niemand gemerkt, dass ich mit meiner Colaflaschenbodengläserbrille überhaupt keinen Militärdienst hätte leisten müssen….

Bis zum heutigen Tag finde ich persönlich die Situation paradox, mit welchem Widerwillen dienstleistende Soldaten den obligatorischen Wehrdienst zum Teil durchleben.

Hier ein Beispiel von einem unserer Rekrutenschulkameraden, Patrik Moser (vormals: Maturand; später Archäologe) aus Küssnacht am Rigi: Es war anfangs Juli 1993, zu Beginn der «Chriesi-Ernte», als ich als quasi «Freelancer» zuoberst auf einer Leiter, einen «Chratten» mit einem Ceinturon um die Hüfte festgeschnallt, von jemandem, zwei Bäume weiter, auch ein Chriesipflücker, angerufen wurde: «Eh, das ist doch der Bucher!» – Und seine Stimme augenblicklich erkannt, rief ich sogleich zurück: «Ah, das ist doch der Moser!». In der «Glücks-Post» oder in der «Schweizer Illustrierten» hatte ich einige Zeit vor dem Intermezzo auf den Chriesi-Bäumen unseren ehemaligen Militärkameraden in einem ausführlichen Bericht zufälligerweise mit mehreren Fotos abgebildet entdeckt: Weil Patrik Moser den Sinn des Militärdienstes verneinte und fortan keine Wiederholungskurse mehr bereit war zu leisten, hatte ihn die Militärjustiz dafür zu einer längeren unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt.

… Und bei mir war das pure Gegenteil eingetroffen: Mein damaliger Hausarzt hatte im Kalenderjahr 1990 meinen körperlichen Beschwerden aufgrund eines damals relativ neuartigen Gentests (HLA-B27) diesen einen lateinischen Namen geben können: Spondylitis ankylosans – und leitete das Ergebnis dieses Wangenschleimhautabstrichs aufgrund des Militärversicherungsgesetzesparagrafen 84 der Militärversicherung (vormals: BAMV) weiter – unter Missachtung des Patientengeheimnisses!

Zweihundertundeinundsechzig Ausbildungstage, welche die Schweizer Armee in mich investiert hatte, lösten sich am 28.11.1991 im Nu in Luft auf, nachdem der Vertrauensarzt der Untersuchungskommission nicht wusste, ob er mir einen roten oder einen schwarzen Stempel ins Dienstbüchlein hineinstempeln sollte, und derjenige, den er rufend ins benachbarte Büro befragt hatte, antwortete wie aus der Pistole geschossen: Ja, gib’ ihm einen Roten!»

Lieber Felix, als Augenarzt ist die Uveitis als Nebensymptom des Bechterews Dir bekannt: Kannst Du Dir das elfseitige Gutachten der beiden SIM zertifizierten Gutachter, der Rheumatologie-Professoren unter die Lupe nehmen? Als Ophthalmologe bist Du vom Fachlichen her betrachtet, wenn es um Uveitiden geht, derjenige Spezialist, der von der Militärversicherung auf Anhieb hätte konsultiert werden müssen.

♥-liche, kameradschaftliche Grüsse

            Fabian

P.S. Diesen Briefwechsel kannst Du gedruckt nachlesen auf www.staatsschreiber.com