
Bangkok, 10.02.2022
Sehr geehrte Frau Jenny
Vielen Dank für die informativen telefonischen Auskünfte und die Gewähr, dass das Lebenszertifikat, welches von Ihnen im letzten Kalenderjahr mir zugestellt worden war, noch bis Ende Februar 2022 mit den erforderlichen offiziellen Stempeln und Unterschriften, die zur gültigen Abwicklung des Beglaubigungsprozederes notwendig sind, eingereicht werden kann, um zu verhindern, dass ein Zahlungsunterbuch der Militärversicherungsrente eintritt.
Zwischen anderen Dokumenten hatte ich heute die bereits im letzten Dezember von mir handschriftlich ausgefüllten Lücken und die verlangte Unterschrift auf dem Formular eingetragen, geleistet, wiederentdeckt; glücklicherweise noch in der von Ihnen anberaumten 90-Tage-Frist.
Wie ich Ihnen bereits am Telefon erläuterte, ist es bei den hiesigen Amtsstellen nur schwer zu bewerkstelligen, eine Unterschrift oder gar einen offiziellen Stempel auf ein Formular zu bekommen, das von den betreffenden Mitarbeitenden nicht nur nicht gelesen, sondern auch nicht verstanden werden kann: Ersteres, weil die Schrift, das Alphabet, nur ein sehr untergeordnetes Mittel darstellt in der Thailändischen Kultur und Letzteres, weil das Sprachvermögen bei den staatlichen Behördenstellen sich auf die thailändische Sprache beschränkt. Mit anderen Worten: Um nun die untere Hälfte des Formulars gültig und meldepflichtkonform ausfüllen und abstempeln zu lassen, ist ein Gang auf die Schweizer Botschaft unumgänglich.
Die Automatisierung des Lebenskontrollprozesses, sowohl bei den Alters-, wie auch bei den Invalidenrentnern wurde beim Wechsel des letzten Kalenderjahres realisiert und kommuniziert. Das bedeutet konkret, dass oe Versicherte, welche im Wohnsitzland Thailand bei der Schweizerischen Botschaft gemeldet sind, automatisch periodisch an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf vom Auslandschweizerregister übermittelt und gemeldet werden. Um nun schliesslich die Militärversicherungsrente, welche versicherungstechnisch und administrativ nicht mit der Invalidenversicherungsrente für den sicheren Abwicklungsvorgang des Beglaubigungsprozesses gekoppelt werden kann, ohne Unterbruch transferiert zu bekommen, ist eine elektronische Terminvereinbarung vorzunehmen.
Diverse Versuche über mir zugesendete Links von der Schweizerischen Botschaft und Aufrufe der Webseite über verschiedene Browser blieben erfolglos: Die Error-Meldung mit der Kennnummer 522 wurde ausgewiesen mit dem Hinweis, es in wenigen Minuten erneut zu versuchen, einen digitalen Konsultationsbesuch vorgängig zum persönlichen Besuch zu terminieren.
Es ist in dieser schwierigen Zeit nicht einfach nachzuvollziehen, weshalb automatisierte Ablaufprozesse nicht störungssicher funktionieren. Insbesondere hat auch die Helpline des Eidgenössischen Departementes für Äusseres in diesem Sachverhalt keine Stütze bieten, keine Hilfe leisten können.
Und weil es bereits das zweite Mal innert gut einem Jahr auftritt, dass ich Gefahr laufe, dass Gelder nicht in der Zeit ausbezahlt werden, nehme ich dies als Anlass, den Vorfall anzukündigen, zu melden.
Man versucht als rechtschaffener Schweizer Bürger die Regeln und Leitplanken zu befolgen und einzuhalten; die Ausstellung des Lebensbescheinigungszertifikates ufern aus in einen Hürden- und Stafettenlauf! Aufgrund der geschilderten organisatorischen Hinderungsgründe ersuche ich um eine Fristerstreckung für die Einreichung des Formulars um weitere 30 Tage.
Mit freundlichen Grüssen
Fabian Bucher
Kopie: Schweizerische Botschaft in Bangkok