Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009 vom 04.11.2009, Pilatus XII

Paul Babberger: Landschaft mit Sicht auf den Vierwaldstättersee und den Pilatus 1915

                                                                                   Bangkok, 24.02.2022

Sehr geehrter Herr Kellenberger

Für Ihre hilfsbereite, zuvorkommende und freundliche Bedienung bei der Abwicklung in den Gerichtlichen Angelegenheiten, die es administrativ abzuarbeiten gibt und jeweils Eingabefristen gewahrt und eingehalten werden müssen, ist man als Schweizer Bürger froh und dankbar, wenn man auf einen eingespielten Botschaftsmitarbeiterstab wie derjenige in Ihrer Botschaft abstützen kann, wo die individuellen Bedürfnisse und Anliegen behördlich professionell in die richtigen Kanäle und auf die korrekten (Zustell-)Wege aufgegleist, geleitet werden, gebührt Ihnen ein ausserordentliches Wort des Dankes!

In Kurzform überbrachte ich dieses Kompliment persönlich an Ihren Mitarbeiter, Herrn Pierre Chabloz, den ich hinter seiner Covid-19-Maske erst auf den zweiten Blick wiedererkannt hatte.

Die Suche nach der fraglichen Korrespondenz des Kantonsgerichts des Kantons Luzern, worin die Verlängerung der Frist für die Einreichung der Vernehmlassung an die Militärversicherung mitgeteilt, bewilligt wurde, gestaltete sich länger und schwieriger als gedacht, weil ich vergessen hatte, auf welchem postalischen Weg dieser Brief mich erreicht hatte. Wie aus der am 25.01.2022 an Sie gesendeten Nachricht hervorgeht, verwende ich seit Anfang dieses Kalenderjahres eine andere, eine neue Mobiltelefonnummer. Und wie Ihnen bekannt ist, verlangen sowohl das Bundesverwaltungs- wie auch Kantonsgerichte bei Beschwerden, Einsprachen eine Korrespondenzadresse in der Schweiz (m. E. in einigen Kantonen mitunter eine Briefzustelladresse im betreffenden Kanton). Das Kantonsgericht des Kantons Luzern sandte den Brief an meinen ehemaligen Leutnant in der Gebirgskompanie der Sanitätsrekrutenschule; er war damals Zeuge und mit dabei, als durch die starke körperliche Anstrengung und die wettermässig ungünstigen Verhältnisse meine lebenslange, unheilbare Krankheit manifest geworden war.

Ist es Ihnen möglich, die Mobiltelefonnummer in Ihrer Datenbank vorzunehmen resp. auf die Aktualisierung hin zu überprüfen und diese mir auf elektronischem Weg zu quittieren?

Gestern versandte ich beim thailändischen Postamt einen Brief in die Schweiz, und auf die Frage: «Wann trifft die Sendung beim Empfänger ein?», antwortete die Poststellenverantwortliche: «Die Zustelldauer nach Europa, in die Schweiz dauert voraussichtlich zwei Wochen – oder länger». Die Versandvarianten «mit Tracking» resp. «Registered» wären wohl rascher und sicherer, die Transportdauer kürzer gewesen, doch auch erheblich teurer!

Das sind in der Hauptsache die Gründe, weshalb der Versand mit Diplomatischer Post über Ihre Botschaftsvertretung meine Vorzugsvariante ist, Korrespondenzangelegenheiten, meinen Militärversicherungsgerichtsfall betreffend, voranzutreiben, solange meine erfolgte Eingabe, der Gesetzesartikel des Verwaltungsgesetzes des Kantons Luzern, § 28 Art. 4 – wonach eine elektronische Zustelladresse angegeben werden konnte, zusammen mit der Einverständniserklärung, dass die Zustellung auf elektronischem Weg erfolgen dürfe, noch nicht von allen beteiligten Parteien bewilligt worden ist.

Wie ich Ihnen in früherer Korrespondenz (E-Mails vom 16.12.2021 und vom 18.12.2021) gemeldet, mitgeteilt habe, zeigt sich die praktische Umsetzung der Gesetzesartikel oe Verwaltungsgesetzes, welche eine *-Markierung aufweisen und damit anzeigen, andeuten, dass sie noch relativ neu sind und einem Einführungsprozess unterworfen sind. So ist theoretisch nachvollzieh- und erklärbar, dass die bewährte traditionelle Methode noch immer Anwendung findet. Auch dass zur einwandfreien Abwicklung bei Internationalen Rechtsfällen die herkömmliche prioritär angewandt wird, insbesondere wie vorliegend, sehr komplexe medizinische / juristische Fragestellungen mit Kontrollcharakter untersucht werden, wo man schliesslich der Problematik auf den Grund gehen und des Pudels Kern finden will. – Mit anderen Worten: Dass bei der Implementierung von neuen Gesetzestexten eine längere Zeit verstreicht, als bei (politisch) weniger bedeutenden Geschäften, dafür habe ich vollstes Verständnis und verzichte diesbezüglich ganz und gar auf jegliche Kritik; was für mich matchentscheidend ist und im Vordergrund steht, ist die Tatsache, dass in vorliegender Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009 vom 04.11.2009 die Fehler korrigiert, der Fall neu aufgerollt, die offensichtlichen sowie die weniger offensichtlichen Mängel, Irrtümer sorgfältig ausgeleuchtet, zugegeben werden, und damit behoben und ein würdigeres Urteil ausgefertigt und schliesslich versandt und/oder versendet werden kann.

Explizit dankbar bin ich meinem ehemaligen Leutnant (beide beim Gradabverdienen), der die Gerichtskorrespondenz sage und schreibe dreiunddreissig Jahre nach dem tragisch und dramatischen Militärversicherungsfall stoisch, freundlich entgegennimmt, mit dem Natel fotografiert und mir mit einigen Klicks auf seinem Touch Screen den Schriftverkehr ermöglicht.

Bitte versenden Sie die am Dienstag, den 22.02.2022, aufgegebene Post.

Mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

P. S. Gedruckt nachlesbar auf www.staatsschreiber.com.

Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009, Pilatus IX

Bangkok, 13.02.2022

Lieber Walter / Picco

Lange ist es her, wo wir in unserer Jugend die Samstag-Nachmittage, unsere Freizeit im Pfarreizentrum St. Maria, im Sedelwald etc. miteinander gestaltet, verbracht hatten; wo wir in vielen Pfingstlagern uns auf das schönste im ganzen Jahr vorbereitet hatten: Das Sommerlager der Pfadfinderabteilung Emau!

Und jeder, der dabei war und nach so vielen Jahren auf YouTube die Video-Clips wieder-erlebt, fühlt sich im Nu zurück in der Zeit, erinnert sich plötzlich an längst Vergessenes, entdeckt die Charakter seiner «Pfadigschpänli» neu. Für diese Trouvaillen aus der Vergangenheit versuchte ich vor wenigen Tagen telefonisch Dich zu erreichen, stattdessen hinterliess ich eine Kurzmitteilung auf den automatischen Telefonbeantworter, doch warst Du wohl zu beschäftigt für die Entgegennahme eines Kompliments. Beim ersten Versuch unseren gemeinsamen Pfadikollegen Jürg Wiederkehr / Pen aus ~ 8’500 Kilometern Distanz zu erreichen, war ich nach dem zweimaligen Ertönen des Summtons auf Anhieb erfolgreich und die Telefonverbindung kam über das weltweite Satellitennetzwerk zustande. Jürg / Pen und ich sind uns vor ein paar Jahren zufälligerweise wieder begegnet und hatten uns mündlich unsere Lebensläufe erzählt. Gestern hatten wir erneut ein Déja-vu!

Das Schicksal hatte bei uns beiden auf eigenartig ähnliche Weise zugeschlagen und beim Zuhören seiner Lebensgeschichte wurde mir vergegenwärtigt und bestätigt, wie das Leben in unserer hochtechnologisierten, wohlorganisierten und hochzivilisierten Welt, insbesondere in der Schweiz, auf ganz tragische, abstrakt komische, ja gar auf entartete und unvorhersehbare Art und Weise einem ein Schnippchen schlagen kann, auf das unsere Gesellschaftsordnung mit den gegenwärtig gültigen Gesetzestexten noch überhaupt nicht vorbereitet ist, weil in den Gesetzesbüchern noch keine adäquate Anpassung für eine aktuellere Ausprägung stattgefunden hat.

Genauso wie Pen wurde ich schon in jungen Jahren aus gesundheitlichen Gründen als «erwerbsunfähig» beurteilt. Zur Lebensgeschichte von Pen will ich mich in diesem Schreiben nicht weiter äussern, kann es auch nicht, doch will ich dennoch mein Bedauern kundtun und zum Ausdruck bringen, dass der Vater Staat m. E auch in seinem Fall absolut lösungslos und unfähig dasteht, das Potential der Bürger der Schweizer Bevölkerung in einem höheren Effizienzgrad zu nutzen!

Was meinen Lebenslauf anbelangt, will ich stichwortartig Dir einen Überblick geben über meine Position, damit Du eine Idee bekommst, weshalb ich Deine Hilfe, oder besser gesagt «einen Tipp» von Dir benötige: Gegenwärtig bin ich juristisch in ein Vernehmlassungsverfahren mit der Militärversicherung involviert, worin es kurz zusammengefasst darum geht, dass meine unheilbare lebenslange Krankheit Spondylitis ankylosans (Morbus Bechterew) während des längeren Militärdienstes (Uof und Abverdienen des Korporalsgrades) in der Sanitätsgebirgskompanie auf dem Lukmanierpass beim Iglubau und der Übernachtung darin erstmalig aufgetreten war, und wie in der Folge der Gesundheitsschaden medizinisch und juristisch abgewickelt worden war; darum geht es.

Wenn Du Dich für mehr Details diesen Fall betreffend interessierst, so findest Du ~ 50 Einträge auf meiner Webseite www.staatsschreiber.com.

Nun zum Gefallen, um den ich Dich hiermit freundlich bitte: In einem ausführlichen YouTube-Video mit Markus Somm (Nebelspalter) berichtet der Chef der Armee, Korpskommandant Thomas Süssli u. a. über seine Teilnahme an der ersten UN-Blauhelm-Mission in Namibia im Jahr 1989. – Auch ich hatte bereits den Marschbefehl in Bern erhalten und hätte entsendet werden sollen, wenn nicht unser* Schulkommandant der Sanitätsrekrutenschule, Oberst i Gst Hans Gall, aus Mangel an Unteroffizieren mich stattdessen in die Gebirgskompanie eingeteilt hatte, wo in der Folge oe Krankheit zum Ausbruch kam. Darüber möchte ich dem äusserst sympathischen Chef der Armee einen persönlichen Brief schreiben und benötige dafür seine Hausadresse in Oberkirch – Weisst Du, an welcher Adresse er wohnt? Ich glaube, dass Du diesen Gefallen mir erweisen kannst.

Pfadfindergrüsse aus Fernost

Fabian / Möggi

Bangkok, 14.02.2022

Lieber Jürg / Pen

Da bin ich nochmals und nachfolgend, im Anhang findet sich ein zweiseitiger Brief, den ich Dir zur Weiterleitung an Picco zusende; bitte per WhatsApp weiterleiten.

Auf Deutsch gesagt; hat es mich aufgewühlt, um nicht zu sagen: «erschüttert»! Zwei Lähmungen erlebt und danach ein Leben lang erwerbsunfähig…. – Und bei mir ein Wangenschleimhautabstrichresultat – positiv – und danach ein Leben lang erwerbsunfähig….

Unter uns gesagt: Der Chef der Armee, Thomas Süssli hat zwei Töchter, welche im Alter meiner Tochter sind. Und wenn diese, unsere nächste Generation «in den Militärdienst gelockt» werden, so wie sich die Führung, die Leitung der Armee ausdrückt, so soll sie die Versicherung als Versicherung betreiben und nicht als «Verunsicherung»! Bis Ende Februar hat die Militärversicherung beim Kantonsgericht eine Fristerstreckung mit folgender Begründung ersucht: «Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung sowie anderer fristgebundener Geschäfte ist es uns nicht möglich, diese Frist einzuhalten.»

Seit 30 Jahren arbeite ich nichts mehr und stelle fest, dass die Stelle, die mich aus dem System geworfen hat, wegen der hohen Arbeitsbelastung beim Gericht jammert. – Das ist doch allerhand!

Es wäre da noch die Option, den Brief an Thomas Süssli seiner Ehefrau, Frau Birgit Höntzsch zu senden, doch denke ich und bin zuversichtlich, dass er, der Picco, die prominente Familie schon kennt und weiss, wo sie wohnt, und aus dem Datenschutz kein Geheimnis macht….

Im Sinne des Pfadfindermottos: Allzeit bereit, auch Dir, Pen,

♥-liche Grüsse aus Fernost

Augenuntersuchungskostenübernahme durch die Suva, Abteilung Militärversicherung

Morgen am Popocateptl, Aquarell des Luzerner Kunstmalers Anton Buob (1935 -2016), gemalt 1975

Bangkok, 18.07.2021

Sehr geehrter Herr von Matt

Die Suva, Abteilung Militärversicherung, Rechtsdienst, leitete intern eine Meldung an die für meinen Komplexfall zuständige Case Managerin, Frau Barbara Hofmann, betreffend der Kostenübernahme der Augenuntersuchung, welche im Kalenderjahr 2016 stattgefunden hatte.

Am 09.07.2021 sendete Frau Hofmann eine E-Mail mir zu mit dem Auftrag, ihr anzugeben, welcher obligatorischen Krankenkasse ich im fraglichen Zeitraum angehört hätte.

Wie Sie aus dem Antwortschreiben an die Militärversicherung (auf meiner Webseite www.staatsschreiber.com einsehbar unter dem Titel «Instruktionsanfrage für die Revision des Bundesgerichtsentscheids vom 04.11.2009») herauslesen können, waren Sie von der Ausgleichskasse des Kantons Luzern zu 10 % leistungspflichtig bei der Übernahme von Augenuntersuchungsauslagen im Rahmen des ELG’s. Zudem waren für die vier Augenuntersuchungen Ihnen Krankentransportkosten entstanden, die nun von der Militärversicherung gemäss ATSG Ihnen zurückerstattet werden.

Die von mir durchgeführte Zwischenkontrolle ergab Krankentransportrückvergütungen von Augenuntersuchungen im Kalenderjahr 2016 an folgenden Daten: 26.01.2016, 28.09.2016, 24.10.2016 und 27.10.2016. Bitte lassen Sie die vorgelegten Daten von Frau Klara Grüter, Leiterin Abteilung Krankheitskosten, überprüfen und teilen Sie das der Militärversicherung unter Angabe meiner Versicherungsreferenznummer 52.649.908 mit.

Für Ihre steten Bemühungen danke ich Ihnen und verbleibe

Mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

P. S. Die Militärversicherung führte für diese Rückübernahme der Augenuntersuchungskosten keine explizite Begründung auf. Ob es sich um eine vorsorgliche Intervention des laufenden Bundesverwaltungsgerichtsfalles handelt, kann vorerst lediglich gemutmasst werden.

Wie der obligatorische Militärdienst zum Desaster führte

                                                                                   Bangkok, 25.04.2021

Ölbild des Luzerner Kunstmalers Anton Buob (1964)

Guten Abend Martin!

«Fotograph und Fotoapparat sind beim Berufenen eine Einheit!»

Es freute mich gestern, Dich bei Deiner «Berufung» angetroffen zu haben. – Was mich ebenso gefreut hat, dass Du freundlich warst und Dir (kurz) mein Anliegen anhörtest. Damit Du verstehst, weshalb ich nach so vielen Jahren mich bei Dir melde und anfrage, wie Du diesen Abgang erlebt und verkraftet hattest, will ich Dir (nicht ungekürzt) meinen Rausschmiss schildern: Es war der Paragraph 84 des MVG, welcher meinen Hausarzt 1991 veranlasste, das positive Gentestresultat (HLA-B27) der Militärbehörde zu melden – ohne mich vorgängig zu informieren, dass das Arzt-/Patientengeheimnis durch diesen MVG 84-Artikel ausser Kraft gesetzt werde.

Nach Murphy’s Gesetz: «Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.» Eine Beschwerde gegen den in der Folge mir zugestellten Dienstuntauglichkeitsbescheid bedurfte eine Zweitmeinung eines anderen Arztes. – Es folgte ein Nervenzusammenbruch: Zwei «Dienstuntauglich»-Stempel waren zuviel zum Verkraften! Die Tragödie ist, dass ich seither nicht mehr (im primären Arbeitssektor) gearbeitet habe. Die Invalidenversicherung finanzierte noch zwei Umschulungen: eine zum eidgenössischen Marketingplaner und eine zweite zum Kaufmann. Seit 01.01.1997 bin ich Vollinvalid, die MEDAS, die Medizinische Abklärungsstelle stellte nach einem ausführlichen Gesundheitscheck fest, dass eine volle, ganze Rente gerechtfertigt sei. Im Kalenderjahr 2004, mithilfe von Google und Internetrecherchen, fand ich heraus, dass die lebenslange unheilbare Krankheit «Spondylitis Ankylosans» durch ungünstige Umweltfaktoren wie Nässe, Kälte, Feuchtigkeit zum Ausbruch führen können. Beim Abverdienen des Korporalsgrades war ich in der Gebirgskompanie zugeteilt. Im Winterhalbjahreskurs anno 1989 kam es nach dem Iglubau auf dem Lukmanierpass und der darauffolgenden Igluübernachtung zum Ausbruch des Morbus Bechterew: sehr gut dokumentiert ist der Vorfall aufgrund der Hospitalisierung im Militärspital von Novaggio, wo der Militärarzt, Dr. med. Frédéric von Orelli, ein mehrseitiges Arztzeugnis ausfertigte.

Nun, während der letzten 30 Jahre verbrachte ich fast 20 davon in Thailand, weil mein damaliger Hausarzt nach der Diagnosestellung mittels eines Gentests mir geraten hatte, täglich eine Tablette (Cox-2-Hemmer) zu schlucken, um ohne grössere Schübe durchs Leben zu kommen, oder aber in ein wärmeres Land zu gehen.

Dass ich damals nicht auf die Kapverdischen Inseln, sondern nach Thailand gereist war, war purer Zufall und einem Jugendfreund, einem Pfadfinder zu verdanken.

Übrigens: Die ausführliche, ursprüngliche Fassung von Murphy’s Gesetz lautet so: «Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen».

Nun hast du die Kurzfassung meiner Militärischen Karriere erfahren. – Gerne hätte ich nun von Dir gehört, wie ein «Restaurant»-Besuch zu Deinem Desaster führte.

Viele Grüsse

Fabian Bucher

P. S. Unter www.staatsschreiber.com findest Du die gedruckte Version.