
Bangkok, 18.07.2021
Sehr geehrter Herr von Matt
Die Suva, Abteilung Militärversicherung, Rechtsdienst, leitete intern eine Meldung an die für meinen Komplexfall zuständige Case Managerin, Frau Barbara Hofmann, betreffend der Kostenübernahme der Augenuntersuchung, welche im Kalenderjahr 2016 stattgefunden hatte.
Am 09.07.2021 sendete Frau Hofmann eine E-Mail mir zu mit dem Auftrag, ihr anzugeben, welcher obligatorischen Krankenkasse ich im fraglichen Zeitraum angehört hätte.
Wie Sie aus dem Antwortschreiben an die Militärversicherung (auf meiner Webseite www.staatsschreiber.com einsehbar unter dem Titel «Instruktionsanfrage für die Revision des Bundesgerichtsentscheids vom 04.11.2009») herauslesen können, waren Sie von der Ausgleichskasse des Kantons Luzern zu 10 % leistungspflichtig bei der Übernahme von Augenuntersuchungsauslagen im Rahmen des ELG’s. Zudem waren für die vier Augenuntersuchungen Ihnen Krankentransportkosten entstanden, die nun von der Militärversicherung gemäss ATSG Ihnen zurückerstattet werden.
Die von mir durchgeführte Zwischenkontrolle ergab Krankentransportrückvergütungen von Augenuntersuchungen im Kalenderjahr 2016 an folgenden Daten: 26.01.2016, 28.09.2016, 24.10.2016 und 27.10.2016. Bitte lassen Sie die vorgelegten Daten von Frau Klara Grüter, Leiterin Abteilung Krankheitskosten, überprüfen und teilen Sie das der Militärversicherung unter Angabe meiner Versicherungsreferenznummer 52.649.908 mit.
Für Ihre steten Bemühungen danke ich Ihnen und verbleibe
Mit freundlichen Grüssen
Fabian Bucher
P. S. Die Militärversicherung führte für diese Rückübernahme der Augenuntersuchungskosten keine explizite Begründung auf. Ob es sich um eine vorsorgliche Intervention des laufenden Bundesverwaltungsgerichtsfalles handelt, kann vorerst lediglich gemutmasst werden.