Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009 vom 04.11.2009, Pilatus XXIV

Bangkok, 01.12.2022

Lieber Franklin

Wenn man über zweieinhalb Jahre unter demselben Hausdach gewohnt hat, braucht man sich eigentlich nicht mehr erneut vorzustellen; da inzwischen mehr als dreissig Jahre vergangen sind, will ich das gerne dennoch tun. Frau Helene Marbacher, die Ehefrau von Josef Marbacher, welcher in Zürich ein Dentallabor betrieben hatte, konnte sich, als ich vor wenigen Monaten mit ihr telefoniert hatte, auf Anhieb auch nicht an mich erinnern, doch die beiden Söhne, die etwas jünger waren als ich, und der Umstand, dass auch ich ein Luzerner bin, halfen der Erinnerung nach.

Im ersten Jahr bewohnte ich Eure Einliegerwohnung, bevor ich die Zweieinhalb-Zimmer-Maisonettewohnung von Hannes Schneeberger und seiner Lebenspartnerin übernehmen durfte. Unvergesslich war der Zufall, dass wir, Du und ich zeitgleich einen Citroën CX gekauft hatten: Du einen brandneuen dunkelblauen und den letzten Jahrgang, bevor der französische Hersteller das Modell XM herausbrachte, und ich einen anthrazitfarbenen gebrauchten. Nun bin ich sicher, dass Du Dich wieder an mich erinnerst. Vor zwei Tagen telefonierte ich mit Herrn Hanspeter Streit, welcher dieselbe Wohnung gegenwärtig bewohnt, welche von mir vor über dreissig Jahren angemietet worden war.

Wir kamen sofort ins Gespräch bezüglich seiner Tätigkeit als Webpublisher. Insbesondere sein aktuelles Angebot «Black Week-Promotion» weckte mein Interesse und machte mich hellhörig. Eigentlich vereinbarten wir, dass er innert nützlicher Frist einen gültigen Internetvertrag mir zustellen würde, den ich ihm postwendend unterschrieben zurücksenden sollte. Leider kam es bisweilen nicht dazu, und die Offerte entfernte er am folgenden Tag von seiner Webseite www.picaloo.ch. – Kein Wunder! Denn nachdem er sich nach unserem Telefongespräch mit meiner Webseite etwas genauer beschäftigt und auseinandergesetzt hatte, bekam er wohl nicht nur kalte Füsse und Schweisshände – ein eindeutiges und klares Anzeichen für einen guten Geschäftsmann – und so schätze ich ihn ein – von einem solchen Auftrag die Finger weg zu halten…. Er konnte wohl ermessen, dass ich mit der juristischen Streiterei gegen die Suva, Abteilung Militärversicherung, höchstwahrscheinlich ein schlechter Vertragspartner sei, vor allem, wenn es um die Finanzierung und Bezahlung seiner Arbeitsleistung ginge – womit er wohl nicht ganz unrecht hat –, muss ich ihm ergänzend zugestehen.

Nie mehr habe ich mich erholt von der finanziellen Misere, die mir nach dem Nervenzusammenbruch aufgrund des willkürlich gestempelten Dienstuntauglichkeitsentscheids vom 28.11.1991! Es war damals absolut unmöglich mit irgendjemandem über die groteske Lebenssituation zu sprechen, in welcher ich mich in den folgenden Wochen befand, niemandem konnte ich mich anvertrauen und aufklären, was mir zugestossen war. In jener Zeit fehlte kurz gesagt das Vokabular dafür.

Im nun folgenden Brief an Herrn Dr. med. Pierre-Albert Bozzone erfährst Du mehr.

Mit freundlichem Gruss

Fabian Bucher

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