Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009, Pilatus V

Pilatus, 2’128 m.ü.M.

Bangkok, 31.08.2021

Sehr geehrter Herr Gall (Divisionär a. D.)

Zum diesjährigen Nationalfeiertag hielt der Vizepräsident des Bundesrates, Herr Ignazio Cassis, eine von uns Auslandschweizern vielbeachtete Rede auf der Schweizerischen Botschaft in Bangkok, welche virtuell über Facebook und YouTube mit verfolgt werden konnte. Natürlich kamen Sie mir sofort in den Sinn: «Sie erinnern sich an unsere Telefongespräche von vor zwei Jahren?» Sie sagten: Wenn man auf Google nach «Ignazio Cassis und Hans Gall» sucht, gelangt man zum Artikel «Bekenntnis zur Armee». In jenem Artikel antwortete Cassis auf die Frage: «Was nehmen Sie mit?», Folgendes: «In einem Satz: Leiden lernen ohne zu jammern!». Mir gefiel insbesondere auch seine Aussage am Schluss: «… und würde mich freuen, mein ganzes Engagement unserem schönen Land zur Verfügung zu stellen.» In der Winter-UOS im Jahre 1989 lag Ihnen mein Marschbefehl zur Teilnahme an der Ersten Delegation der Schweizer Blauhelm-Mission nach Namibia vor: In einem persönlichen Gespräch in Ihrem Kommandobüro hatten Sie mir die Teilnahme nicht erlaubt, weil die Anzahl der Korporäle für die bevorstehende Sanitätsrekrutenschule – ohne mich – zu gering gewesen wäre.

Statt als Assistent des Quartiermeisters nach Windhoek/Namibia abkommandiert zu werden, wo es bei trockenem, heissem Klima mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum Ausbruch der lebenslangen, unheilbaren Krankheit Spondylitis ankylosans (Morbus Bechterew) gekommen wäre, wie dies leider in der Gebirgskompanie bei den feuchten, nasskalten Wetterbedingungen auf dem Lukmanierpass beim Iglubau und anschliessender Übernachtung darin halt geschehen war! – Nun: Nicht, dass Sie jetzt denken, ich würde Ihnen eine Schuld zuweisen, das nicht; als militärdienstleistender, gradabverdienender Unteroffizier während des längerdauernden Dienstes, der Winterrekrutenschule SAN RS 67/267, ist der Dienstleistende gegen Krankheit versichert! Keine Frage. Demnach bitte ich Sie in dieser Korrespondenz um zweierlei: Richten Sie Herrn Christoph Unterfinger (Hauptmann a. D) herzliche Grüsse aus, und ob er so freundlich sein wole, die Kiste mit den Lichtbildern, den Dias vom obenerwähnten Militärdienst dem bekannten Fotografen, Herrn Martin Rütschi, Wollerauerstrasse 5, 8834 Schindellegi/SZ, Handynummer: 079/402 02 12, zu schicken.

Ich erinnere eine Gruppe Vorgesetzter, welche bei mir vorbeigekommen ist, als ich Schneeziegel für die zwei Zugsiglus ausgestochen hatte und ich möchte meinen, das Klicken des Fotoapparates hintergründig wahrgenommen zu haben.

Zweitens: In meiner Rekrutenschule im Sommer 1987 war Leutnant Marc Bors mein Zugsführer; im Beurteilungsbogen kreuzte er bei mir «Vorschlag zum Weitermachen» an; seit einigen Jahren ist der damalige Leutnant Professor an der Universität Fribourg und lehrt Römisches Recht. Aufgrund der ausserordentlichen Tragik und Dramatik bitte ich Sie hiermit, ein «Gutes Wort» ihm auszurichten, zusammen mit der Bitte, ob eine wissenschaftliche Dissertation mit der Fragestellung zum Thema Genetik, genetische Prädisposition von einem seiner Doktoranden erarbeitet werden könne.

Seine Anschrift lautet: Herr Professor Dr. iur. Marc Bors, BQC 11 bu. 5.126, Avenue Beauregard 11, 1700 Fribourg, Telefon : 026-300 81 52, E-Mail : marc.bors@unifr.ch

Eine Kopie des Artikels « Bioethics and Genomics» des renommierten amerikanischen Professors George J. Annas lege ich der Korrespondenz an Herrn Professor Dr. iur. Marc Bors bei.

Schliesslich bitte ich förmlich und höflich um Verständnis in dieser langwierigen juristischen Angelegenheit ein letztes Mal aktiv zu sein. Anhand der beiliegenden Briefe können Sie sich ein Bild machen, weshalb die Revision des Bundesgerichtsentscheids die allerletzte gangbare Möglichkeit ist, die verlorene Lebensfreude zurückzuerlangen.

Mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

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