Der Besuch der Schweizerischen Botschaft in Bangkok, Thailand

Scherenschnitt von Henri Matisse

Bangkok, 25. November 2021

Sehr geehrte Frau Botschafterin

Die vergangenen zwei, drei Wochen sprach ich mit Freunden, Bekannten bezüglich der bevorstehenden, nächsten Botschaftskonsultation, und es stellte sich heraus, dass generell Behördengänge nur widerwillig und ungern gemacht werden. Dennoch: Sie müssen gemacht werden!

Einleitend will ich Ihnen vorerst die positiven Nachrichten überbringen und anschliessend den Rest auflisten und abarbeiten. Zwei gute Nachrichten an Sie, Ihre Exzellenz, Frau Budliger Artieda, habe ich für Sie:

Vor gut einem Jahr war ich sehr verzweifelt: Die Ausbildungsrente für den Sohn meiner Ehegattin wurde uns von der ZAS (Zentrale Ausgleichsstelle, Genf) nicht mehr weitergewährt, obwohl ich sämtliche Wiederanmeldeformulare Ihrer Botschaft zur Weiterleitung vorgelegt hatte; aber nicht nur das: Ein aufreibendes Gerichtsverfahren kam zum Ergebnis, dass die Zedierung meiner Militärrente für die Dauer von 12 Monaten zur Begleichung ausstehender Rechnungen (Kontaktlinsen, Krankenkassenprämienrestbetrag) gerechtfertigt gewesen sei, die unentgeltliche Verbeiständung wurde mir nicht gewährt. Verzweifelt war ich insbesondere auch deshalb, weil ich unbedingt eine neue Brille mit korrekten Visuswerten gebraucht hätte!

Während der Schulferien im Sommer 2020 konnte ich zweimal die mit der Schweizer Schule vereinbarten Schulgelder nicht begleichen. – Zusammen mit den Behördengängen, der alten Brille, mit welcher ich auch grösseres Kleingedrucktes nicht mehr konzentriert lesen konnte, liess mich verzweifeln. So meldete ich dem zuständigen Fachbearbeiter für Invalidenrenten bei der ZAS, Herrn Serge Pilet, und dem vormaligen Schulleiter der Schweizer Schule, Herrn Simon Dörig, das Unfassbare; ich sagte: «Gleich dem Altersrentner, Herrn Daniel Schärer, den ich im Zeitraum zwischen 2010 und 2014 in Bangkok kennengelernt hatte, und der (auch) aus finanziellen Gründen sich das Leben genommen hatte, wollte ich es ihm gleichtun.

In derselben Woche (Anfang August 2020) stand ein weiterer Behördengang, eine Konsultation, bei Ihrer Botschaft an. Bevor ich eintrat, googelte ich: «Daniel Schärer Ramkhamhaeng 164» und öffnete die Webseite «Thailand Tip-Online», wo der Artikel «Schweizer Expat fällt in Bangkok aus dem 8. Stockwerk in den Tod» erschien. Bei Gelegenheit würde ich den Schaltermitarbeitenden über meine Absicht mit ein, zwei Klicks über meine Absicht rasch informieren können, falls sich die Situation, die Gelegenheit ergeben sollte. Am Botschaftsschalter reichte ich die erforderlichen Dokumente ein, sah jedoch keine Veranlassung, Ihren Mitarbeiter diesbezüglich zu informieren, wahrscheinlich, weil er so freundlich war. Bei der Verabschiedung fragte ich noch – eher nebenbei: «Wie ist denn Ihr werter Name?», worauf er sagte: «Schärer». Dann fragte ich: «Mit «e» oder mit «ä»?», worauf er antwortete: «Mit «ä». – So kam es, dass ich Herrn Schärer über mein Vorhaben unterrichtet hatte, ihm die vorher vorbereitete Seite auf meinem Handy zeigte. Wir waren wohl beide sowohl verblüfft wie erstaunt und als Herr Schärer, Ihr Mitarbeitender zusätzlich noch nachdoppelte mit der Aussage: «Ich darf Ihnen ja gar nicht sagen, wie mein Vorname lautet…», spürte ich, dass meiner Verzweiflungstat «ein rettender Engel» zu Hilfe kam! Ihr Mitarbeiter, der zufälligerweise den gleichen Vor- und Nachnamen trägt wie mein Freund, welcher aus dem 8. Stockwerk herausgesprungen und auf ein Auto heruntergestürzt war, bewahrte und verschonte mich vor einem irreversiblen Unheil.

Zwischenzeitlich habe ich mich bei den drei Personen, denen ich mein Vorhaben angekündigt hatte, förmlich entschuldigt; und bei Herrn Schärer bedanke ich mich für seine Anwesenheit: Er war offensichtlich zur richtigen Zeit am richtigen Ort.

Die zweite positive Mitteilung betrifft ebenfalls Ihre Mitarbeiter: Einige Bücher in der Botschaftsbibliothek wurden ausgemustert, sortiert und entschieden, dass sie bei der Schweizer Schule vor die Bibliothek ins Büchergestell gestellt werden…. – Dort fand ich das Werk, welches vom Schweizer Verlag «rüffer & rub» publiziert worden war: «Realizing The Right To Health».

In einem ausführlichen wissenschaftlichen Artikel des renommierten amerikanischen Professors George J. Annas mit dem Titel «Bioethics and Genomics» wurde eineindeutig erläutert, was über einen drei Dekaden dauernden Verdacht mir bestätigt wurde. Der Staat muss beim Anwenden von genetischen Tests Vorsicht walten lassen! Den oe Artikel des von Ihnen entsorgten Buches finden Sie auf meiner Webseite www.staatsschreiber.com veröffentlicht, die erforderliche Erlaubnis wurde mir vom Verlag schriftlich erteilt.

So, das waren die beiden guten Nachrichten.

Des Weiteren liegt eine neue Lebensbescheinigung vor, die ich einreichen muss, damit es nicht wieder zu einem Rentenauszahlungsunterbruch kommt. Ich hoffe die Unterlagen genügen dieses Mal, die belegen, dass meine Tochter und ich noch leben.

Ein Einspracheentscheid bedarf einer Zustellkorrespondenzadresse, weil die Schweiz seit 1968 noch keine Vereinbarung mit Thailand unterzeichnet hat, welche die Zustellung von Gerichtsdokumenten einfacher ausgestalten lassen würde.

Und dann reiche ich Ihnen Unterlagen ein für die Beantragung einer Schweizer Staatsbürgerschaft für eine 18-jährige Studentin aus unserem Bekanntenkreis, deren Vater Schweizer Staatsbürger ist, doch weil er wegen mehrerer Hirnschläge im Alters- und Pflegeheim in Zürich lebt, diesen Behördengang nicht mehr selber machen kann. Mit Frau Silvia Britschgi telefonierte ich in dieser Angelegenheit bereits letzte Woche.

Zudem nutze ich die Gelegenheit mit meinen Bewerbungsunterlagen auszudrücken, dass ich mich für Ihre Ausschreibung interessiere, jedoch meine Aussichten aufgrund gänzlich fehlender Arbeitserfahrungen kaum bestehen.

Genehmigen Sie, Ihre Exzellenz, die Versicherung meiner ganz ausgezeichneten Hochachtung

Fabian Bucher

Beilagen erwähnt

Schweizer Expat fällt in Bangkok aus dem 8. Stockwerk in den Tod

Swiss Expat Falls To His Death From Bangkok Condo (Source: Stickyboybkk.com).

Bangkok. Am Sonntagmorgen, den 06.05.2018, wurden Polizei und Rettungskräfte zu einer Wohnanlage in Bangkok gerufen, nachdem hier ein 71 Jahre alter Schweizer Expat aus seiner Eigentumswohnung im 8. Stockwerk in die Tiefe gestürzt war. Ein Arzt konnte vor Ort nur noch den Tod des Schweizers bestätigen.

Als das Personal der Rom Sai Foundation für Rettungs- und Notfalleinsätze am Sonntagmorgen vor den Sirirudee Place Apartmentblocks in Bangkoks Bezirk Minburi in der Ramkhamhaeng Strasse 164 eintrafen, fanden sie den 71-jährigen Schweizer auf der Motorhaube eines Toyota Camry, der auf dem Parkplatz der Wohnanlage abgestellt war.

Ein Arzt, der den Schweizer untersuchte, erklärte den Reportern vor Ort, dass sich der Mann bei seinem Sturz in die Tiefe zahlreiche Knochenbrüche und eine schwere Kopfverletzung zugezogen hatte. Laut den Angaben des Arztes wurde der Schweizer bei dem Aufprall auf den parkenden Toyota getötet.

Die Polizei konnte den Mann als den 71 Jahre alten Schweizer Expat Herrn Daniel Schärer identifizieren. Die Ermittler durchsuchten zunächst das Apartment des Schweizers und erklärten, dass sie nichts Aussergewöhnliches feststellen konnten. Laut den weiteren Angaben des leitenden Ermittlers, Polizei Major Susurichock Tanyanon, von der Polizei in Minburi, fanden die Beamten ein offenes Fenster in dem Apartment.

Da in dem Apartment zahlreiche Wertgegenstände gefunden wurden und nichts auf einen Kampf oder auf eine weitere Person in dem Apartment hindeutete, vermuten die Ermittler, dass der Schweizer aus eigenem Willen aus dem offenen Fenster im 8. Stockwerk in den Tod gesprungen war.

Die Polizei befragte anschliessend die Mitarbeiter der Wohnanlage, die den Beamten erklärten, dass Herr Schärer pensioniert war und seit gut vier Jahren alleine in dem Apartment lebte. Er sei nicht oft ausgegangen, fügten die Angestellten weiter hinzu. Sie vermuten, dass der Schweizer unter Depressionen gelitten haben muss.

Der Leichnam wurde von der Polizei für eine weitere Untersuchung freigegeben. Die freiwilligen Helfer der Rom Sai Foundation für Rettungs- und Notfalleinsätze brachten den Leichnam für eine Autopsie in ein nahegelegenes Krankenhaus. Hier sollen die Ärzte nun die genaue Todesursache des Schweizers feststellen.

Die Polizei wartet zunächst den Bericht der Mediziner ab, bevor sie zu dem Fall weiter Stellung nehmen.

Bangkok, 16.12.2021

Sehr geehrter Herr Kellenberger

sehr geehrte Frau Britschgi

Heute Morgen telefonierte ich mit Ihrem Botschaftsmitarbeitenden, Herrn Schärer.

Eine konkrete Antwort auf meine mündliche Anfrage konnte aus dem Stegreif er mir nicht geben; ausserdem scheint am Botschaftsschalter wieder reger Betrieb zu herrschen, Anliegen auf elektronischem Weg vorgebracht, könnten besser bearbeitet werden.

Die Korrespondenz von und an den Kantonsrichter, Herrn lic. iur. Guido Lanz, enthält einen Gesetzesparagrafen aus dem Gesetz über Verwaltungsrechtspflege des Kantons Luzern [VRG; SRL Nr. 40].

Es handelt sich um § 28 Abs. 3 in Verbindung mit 30 Abs. 1 lit. b. Bei diesen Gesetzesartikeln wird ein Zustelldomzil im Kanton Luzern verlangt und mit einem Sternchen angedroht, die Mitteilung im Kantonsblatt zu veröffentlichen! Die Ihnen bekanntgegebene Zustelladresse befindet sich einen Kilometer ausserhalb des Kantonsgebietes des Kantons Luzern.

De iure muss ich mit den vorliegend zur Anwendung angedrohten Gesetzesparagrafen damit rechnen, dass das gleiche Zustelldomizil, welches letztes Jahr beim Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen, noch korrekt war, akzeptiert worden war, beim vorliegenden Gerichtsfall gegen die Militärversicherung nicht mehr toleriert wird, weil das Kleingedruckte immer kleinkarierter wird.

Zudem ist der Gesetzestext vom 03.07.1972, aktuelle Version in Kraft seit 01.09.2021, mit sehr vielen Sternchen (*) übersät: eine Erläuterung, was diese für eine Bedeutung haben, wofür sie stehen, gibt es nicht: «Was bedeuten diese Sterne?».

Des Weiteren habe ich eine zweite Frage: «In demselben Gesetzesparagrafen, einen Artikel weiter (§ 28 Art. 4), ist, seit 16.03.2015 beschlossen und seit 01.09.2015 in Kraft getreten, das Gesetz sehr klar ausgeführt, wie die Zustellungen überdies erfolgen können. Nämlich auf «elektronischem Weg», das heisst, mittels E-Mails!

Die Behörden haben ihre Entscheide mit einer anerkannten Signatur zu versehen. *

Meine Frage: «Was heisst der nachfolgende Stern (*) beim zitierten Artikel?»

Für Ihre Abklärungen danke ich und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

P. S. Mit Herrn Kellenberger verstehe ich mich sehr gut, dennoch konnte er mir meine beiden Fragen nicht ad hoc beantworten und verwies mich an Sie, Frau Britschgi. Im Sinne des in Ihrem Mail vom 13.12.2021 angekündigten nächsten «Rathaustreffen» am 20.12.2021 stelle ich diese Fragen (von allgemeinem Interesse).

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, so meine Vermutung, bedeuten die im oe Gesetzesartikel gedruckten Sterne (*), dass die EDV, die Elektronische Datenverarbeitung, datensicherheitstechnisch noch nicht so weit und gut ausgerüstet ist, als dass mit Behörden über einen sicheren E-Mail-Kontakt übersicherheitsqualifizierte Dokumente transferiert und verarbeitet werden könnten.

Und als abschliessende dritte Frage, die mit der Thematik zu stellen sich aufdrängt: «Wann wird das E-Voting wieder ermöglicht werden? Gibt es einen verbindlichen Zeithorizont?

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