Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege: Einreichen von erforderlichen Bescheinigungen durch die Gemeindeverwaltung

Luzerner Seegemeinde Greppen mit katholischer Kirche St. Wendelin

Bangkok, 08.11.2021

Sehr geehrter Herr Augsburger

Am letzten Freitag konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen, deshalb kontaktiere ich Sie schriftlich, elektronisch.

Aus Datenschutzgründen sind die Informationen, welche der Kantonsrichter, Herr Guido Lanz, benötigt, bei der Gemeindeverwaltung nicht bei einer einzigen Amtsstelle auszustellen. Während das Steueramt die relevanten Steuerdaten bereits versandt hat, dauern die schriftlichen Auskünfte, welche das Betreibungsamt zusammentragen soll, etwas länger; weil die Mitarbeiterin, welche den Rechtsfall mit der Zedierung der Militärrente bearbeitet hatte, Frau Yvonne Siegenthaler, inzwischen nicht mehr dort arbeitet und deshalb das Zahlenmaterial mit etwas mehr Mühe aufbereitet werden muss.

Vom 12. Juli 2014 bis zum 29. Juli 2019 wohnten wir in der Schweiz; also das heisst, meine Tochter Jasmine und ich. Der Sohn meiner Ehegattin reiste nach der fristlosen Beendigung seiner Bodenlegerlehre bei der Firma Auf der Maur Boden Textil Raum GmbH bereits im März 2019 zurück nach Thailand, und meine Ehegattin beendete ihr Arbeitsverhältnis beim Migros Fitnesspark Luzern per 31.12.2019 und wohnt seither wieder gemeinsam mit uns.

Ausser im Abreisemonat Juli 2019 wohnten wir in den Seegemeinden Weggis (12.07.2014 – 25.08.2017) und Greppen (15.07.2017 – 30.06.2019). Als invalidenrentenbeziehender Ergänzungsleistungsbezüger ist es unumgänglich, dass bei den hohen Lebenshaltungskosten – je nach Statistik, die herangezogen wird, steht die Schweiz in diesem Ranking an oberster Position – und der äusserst knappen Kalkulation, welche beispielsweise die Mietzinsmaximaerhöhung nach 2001 erstmals erst dieses Jahr, 2021, angepasst hatte, ohne Hilfe des Sozialamtes resp. Einreichen von Gesuchen bei Schweizer Stiftungen finanziell überleben zu können. Um diese These auch zu belegen, publiziere ich die Korrespondenz vom 01.12.2014 an die Stiftung «pro infirmis», welche nach dem Erhalt meiner Bittschrift Geld für die Anschaffung dringend benötigter Existenzsicherungs- und insbesondere eine korrekt angepasste Sehhilfe zur Verfügung stellte. Nach 141 Übernachtungen auf dem Laminatboden waren wir froh, wieder wie andere zivilisierte Menschen in einem richtigen Bett übernachten zu können.

An dieser Stelle kann ich nahtlos die Überleitung machen zu Ihrer Mail vom 27.05.2020, wo Sie versprochen hatten, alles zu unternehmen, um das YouTube-Video mit dem Titel «SVP Greppen-Weggis» umgehend zu löschen.

Die Passage, bei welcher das Sozialamt erklärt wird, mit: «Das ist da, wo Arbeitsscheue und Sozialschmarotzer Geld abholen gehen», stört mich persönlich aus folgendem Grund: Am Karfreitag, den 19.04.2019, zitierte mich der Hausbesitzer unserer Mietwohnung in Greppen zu sich in die Käserei und beschimpfte mich eine Dreiviertelstunde lang, weil ich nicht den korrekten Mietzinsbetrag bezahlen würde. (In Tat und Wahrheit hätte der Immobilienverwalter alle sechs Monate mir die Mietzinsvergünstigungen von Bund, Kanton und Gemeinde, welche für uns als von Invalidität betroffene Familie gewährt wurden, zurückvergüten müssen!)

Als ich auf den Zusammenschiss in der Käserei von Franz Hegglin seinen Betrieb verlassen und ihm «schöne Ostern» gewünscht hatte, betitelte er mich lautstark als «Schmarotzer»!

Diese Passage können Sie auf meiner Webseite www.staatsschreiber.com unter dem Übertitel «Blog» im Bericht «Ausstehende Einstufungsergebnisse einer WEG-Mietwohnung» an die Ausgleichskasse des Kantons Luzern» im Zusammenhang ebenfalls nachlesen.

Anfänglich hatte mich dieser ausgesprochen verachtenswerte Schimpffluch unheimlich verletzt in meiner Art und Weise als Schweizer Bürger eine Daseinsberechtigung zu haben. In der Retrospektive gesehen hingegen war es ein Glücksfall! Weshalb? – In der Woche nach Ostern telefonierte ich dem Dissertationsoffice der Universität Zürich und erkundigte mich nach dem Ausstellungsdatum des Doktortitels der Frau, welche mich als «Schizophren» diagnostiziert und diese Diagnose in einem Arztzeugnis festgehalten hatte, mit «Dr. med. K. Oberbörsch» unterschrieben hatte, und zwar sage und schreibe acht Monate bevor ihr die Doktorwürde zuteil, ausgestellt worden war. Und dies nun ist die Thematik, weshalb ich Sie um die Unterlagen, Formulare bitte, welche Sie freundlicherweise am besten mit den «Schuldner-Informationen» des Betreibungsamtes zu Händen des Kantonsrichters (oe)zustellen, damit mein eingereichtes Gesuch problemlos gutgeheissen werden kann.

Sie sehen also, für mich gibt es im Nachhinein keinen Grund mehr, auf Franz Hegglin wütend zu sein, im Gegenteil: Ohne seinen Fluch «Schmarotzer» – ausgesprochen von einem Käser, der während seiner Arbeit in der Käserei wahrscheinlich hie und da mit Bazillen, Ungeziefer und wohl auch mit Parasiten, Schmarotzern zu tun hatte, konnte ich die Brücke schlagen zur Doktorandin, welche an einem ihrer ersten Arbeitstage mir das «Fluchwort» «Schizophren» auferlegt hatte: ihre Doktorarbeit mit dem Titel: Gesundheitsverhalten und Informationsstand von Patienten der Medizinischen Poliklinik Zürich bezüglich kardiovaskulärer Risikofaktoren» hatte sie im Dezember 1991 – im Vormonat ihrer folgenreichen, stigmatisierenden Fehldiagnose – eingereicht.

Aus Datenschutzgründen, d. h., die Ärztin musste ihr schriftliches Einverständnis geben, dass ich vom Dissertationsoffice erfahren durfte, welches das Diplomdatum von Frau Dr. med. K. Oberbörsch war. Nach dieser Odyssee von 28 Jahren ist es mir mit detektivischem Gespür gelungen, herauszufinden, dass eine absolut erfahrungslose Doktorandin mit ihrem Verdikt unrecht hatte, falsch lag:  Anfängerpech!

Abschliessend will ich noch einmal das YouTube-Video thematisieren: Ich bin mir sicher, dass Sie, Herr Augsburger, sich letztes Jahr angestrengt hatten und versucht hatten, dieses für die Gemeinden Weggis und Greppen sehr unvorteilhafte Propagandavideo aus dem Internet zu löschen, leider bisher erfolglos. Deshalb schlage ich Ihnen folgendes vor: Mein Bruder, Lukas Bucher, welcher, übrigens, dieses Jahr in seiner Wohngemeinde Hausen/AG – wie Sie – zum Gemeinderat gewählt worden war, arbeitet bei der Kantonspolizei Aargau in Aarau, und er weiss, wie man Videos von anonymen Nutzern aus dem Netz entfernen lassen kann. Aus Datenschutzgründen publiziere ich seine Handynummer nicht hier im Text, welchen ich sowohl handschriftlich wie auch maschinengeschrieben versende resp. publiziere, sondern auf Ihrer Mail unter Postskriptum.

Mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

Rigi Kaltbad, 28.11.2014

Sehr geehrte Frau Thalmann

Heute Nachmittag sprach ich mit Frau Jenny bezüglich des Gesuchs um ein Bett, zwei Brillen und das Sofa. Mit grosser Dankbarkeit erwähnte ich auch die Mietkaution, welche «pro infirmis» im Juni 2014 bezahlt hatte. Ohne diese Finanzierung hätten wir nicht zurückreisen und in die Wohnung einziehen können.

Ich erzählte Frau Jenny, dass wir seit der Einreise am 12.07.2014 auf dem bodenheizungslosen Laminatboden zu Dritt übernachten. Nur der Sohn meiner Frau, Warayu, bekam vom Sozialamt Weggis die Kosten für ein Bett bevorschusst. Selber übernachtete und schlief ich seit Mitte Juli 2014 drei Mal in einem Bett: einmal am 15.08.2014 bei Freunden in Reinach/AG, das zweite Mal bei Vollnarkose am 02.09.2014 in der Sanaclinic in Meggen wegen einer Kniegelenksarthroskopie und das letzte Mal vor zwei Wochen bei meinen Eltern. Ich sagte Frau Jenny, dass ich ein Bauchschläfer sei; und fragte, ob sie es sich vorstellen könne, welche Gesundheitskosten das «Auf-dem-Boden-Schlafen» schon gekostet habe… Da nach über einem Monat am Boden übernachten mein rechtes Knie plötzlich aufschwoll und mit Gelenksflüssigkeit oder Bluterguss füllte, was sehr schmerzhaft war und nach Konsultation einer Apothekerin die Notaufnahme ins Kantonsspital Reinach/AG nötig machte, folgte eine Untersuchung und die Anfertigung eines MRI’s. Darauf musste der Rheumatologe konsultiert werden. Dieser hielt fest, dass kein Punktat notwendig sei, sondern der Orthopäde der richtigere Spezialist bei dieser Schwellung sei. Bei der Orthoclinic Luzern in Emmenbrücke wurden Röntgenbilder angefertigt. Die involvierten Ärzte kamen übereinstimmend zur Feststellung, dass eine Kniegelenksarthroskopie indiziert sei. Nach weiteren Voruntersuchungen wurde mein Knie anfangs September 2014 operiert. Zirka vier bis sechs Wochen ging ich an zwei Gehstöcken und es war für mich nicht möglich, daran zu denken, ein Bett herumzutransportieren….

                                                                                         Rigi Kaltbad, 01.12.2014

Sehr geehrter Herr Huwiler,

sehr geehrte Frau Thalmann

Da der Winter an die Tür klopft, ist die Dringlichkeitsstufe für eine Schlafmöglichkeit massiv erhöht worden. Es geht nicht mehr, es ist nicht länger menschenwürdig, es zieht an unserem Nervenkostüm und es ist dringendst nötig, so eine Schlafmöglichkeit, die Bett oder Bettsofa heisst.

Haben Sie Erbarmen und wir beten zum Allmächtigen um eine schnelle Abwicklung….

Mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

P. S. Insgesamt 141 Nächte hatte ich im Kalenderjahr 2014 seit der Re-Immigration aus Thailande auf dem Laminatboden übernachtet. Eine Rückkehr war deshalb unbedingt notwendig, weil es in Thailand mir nicht möglich war, der Ausgleichskasse in Genf zu belegen, dass der leibliche Sohn meiner Ehegattin bei uns im gleichen Haushalt unter dem gleichen Hausdach wohnte und lebte. In der Folge musste ich beim Sozialamt Weggis ein Formular unterschreiben, welches zum Inhalt hatte, dass bei einem Lottogewinn die Ausgaben, welche das Sozialamt in unserer finanziellen Notlage nach den SKOS-Richtlinien berechnet und ausgezahlt hatte, wieder zurückbezahlt werden müsse.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s