Das Kantonsgericht Luzern fragt nach Hintergrundinformationen

Bangkok, 03.11.2021

Blick aus der Zahnradbahn Vitznau – Rigi Kulm

Sehr geehrter Herr Telesio

Für die zuvorkommend freundlichen Auskünfte bezüglich der vorzunehmenden administrativen Aufgaben, den schriftlichen Eingaben an das Kantonsgericht des Kantons Luzern, 3. Abteilung, danke ich Ihnen.

Bekanntlich können Eingaben an die Gerichte nicht mit E-Mails gemacht werden, das heisst, die Länge der Eingabefrist verkürzt sich um die Dauer der Transportzeit, während die Briefpost unterwegs ist. Mit anderen Worten: Wenn Sie die Dokumentation unserer familiären finanziellen Situation, der Aktenlage, wie sie bereits vor Jahresfrist die 1. Abteilung des Kantonsgerichts mit den Fallnummern 1E2 2026 und 44 untersucht und Entscheide am 06.05.2020 und am 06.07.2020 gefällt hatten, welche das Existenzminimum zum Thema hatten, sollten die relevanten Berechnungsdaten relativ mühelos aus dem Computer des Betreibungsamtes hervorgeholt und ausgedruckt werden können.

Die Fallnummern der 3. Abteilung, des aktuellen, vorliegenden Falles lauten:

5V 21 350; 5U 21 88

Der Kantonsrichter, welcher für die beiden Fallnummern einen Entscheid fällen wird, ist auf sämtliche zwischenbehördlichen Informationssysteme angewiesen, und da ist es nicht förderlich, wenn innerhalb der Gemeindeverwaltung Weggis – Greppen – Vitznau aus Datenschutzgründen eine enge Zusammenarbeit zwischen Steueramt und Betreibungsamt unterbunden und zum vornherein ausgeschlossen wird.

Gut möglich, dass verschlossene Bürotüren zwischen Ihren Ämtern Vorteile für Gutbetuchte und Vielverdiener hat. Ihnen hingegen bringt es Mehrarbeit und Umtriebe und auch der Kantonsrichter ist zu bedauern, wenn Akten vor- und zurück gewälzt werden müssen, um sicherzustellen, dass ein versicherter Invalidenrentner wirklich nichts hat, das man ihm noch nehmen könnte resp. dass das Gesuch um «Unentgeltliche Rechtspflege» aus Mangel an Aktiven gutgeheissen werden muss.

In dieser juristischen Angelegenheit bin ich auf einen gut funktionierenden Informationsaustausch angewiesen, wie bereits erwähnt, sodass der Gutheissung der unentgeltlichen Verbeiständung nichts im Wege liegt: Ich bitte Sie inständig, alle nötigen und möglichen Finanzdaten der richterlichen Behörde à discrétion zur Verfügung zu stellen!

Und seien Sie so freundlich und zuvorkommend, vom Datensatz eine Kopie mir zuzustellen, falls nötig mit Diplomatischer Post über die Schweizerische Botschaft in Bangkok.

Damit Sie sich einen Überblick über die einzureichenden Dokumente verschaffen können und allenfalls beim Kantonsrichter, Herrn lic. iur. Guido Lanz, direkt Rückfragen richten können, um nicht unnötige Fristzeit verstreichen zu lassen, fotografiere ich die mir zugestellte Korrespondenz – zu Ihrer Information sende ich sie als Anhang mit. In juristischen Belangen gilt die Pflicht der Mitwirkung.

Es ist bekannt, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten das Betreibungsamt Hochkonjunktur hat: Im Zuge der Umstellung vom analogen ins digitale Zeitalter sollte es Ihnen dennoch möglich sein, mit wenigen Mausklicken die im Betreibungsamt Weggis – Greppen – Vitznau vorliegenden nach Personen gefilterten Datensätze auszusortieren, zu selektieren und sie zwei Mal auszudrucken und zu versenden.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

P. S. Diesen Brief können Sie auf meiner Webseite unter «www.staatsschreiber.com maschinengeschrieben nachlesen, damit Sie dem Auftrag des Kantonsrichters vollumfänglich Folge leisten können.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s