Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege: Einreichen von weiteren erforderlichen Bescheinigungen durch Gemeindeverwaltungen

Luzerner Seegemeinde Weggis mit katholischer Kirche St. Maria, Vierwaldstättersee und Pilatus

Bangkok, 09.11.2021

Sehr geehrte Frau Richter

Am letzten Freitag, den 05.11.2021 und auch gestern konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.

Es geht um das Folgende: Der Kantonsrichter der 3. Abteilung, Herr lic. iur. Guido Lanz, forderte mich in einem Korrespondenzschreiben dazu auf, bezüglich meines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege die erforderlichen Bescheinigungen, welche die Gutheissung begründen, ermöglichen, bei den zuständigen Amtsstellen einzufordern, damit diesbezüglich eine vollständige Transparenz belegt werden kann.

Intern in Ihrer Gemeindeverwaltung, so wurde sowohl vom Bereichsleiter des Regionales Steueramtes, Herrn Ralph Heusser, wie auch vom Betreibungsbeamten, Herrn Fredy Lustenberger, mir erläutert, dass aus Datenschutzgründen die einzelnen Abteilungen keinen Datenzusammenschluss und -austausch erlauben.

Während unserer Wohnsitznahme in der Gemeinde Weggis im Zeitraum vom 12.07.2014 bis 25.08.2017 war Frau Rosmarie Zwyer zuständig für die Berechnung unseres Familienbudgets, also die Kalkulation der Invaliden, der Kinder- und der Militärrente zusammen mit der Berechnung der Ergänzungsleistungsbeträge wurden die Ausgaben, welche den SKOS-Richtlinien unterliegen, gegenübergestellt. Als nun Frau Rosmarie Zwyer erkannt hatte, dass die Ausgaben die Einkünfte übersteigen, überreichte Sie mir ein mehrseitiges Formular «Gesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe», welches von mir in der darauffolgenden Woche, also am nächsten Sozialberatungstermin ausgefüllt und unterschrieben zurückgebracht worden war. Die auf diesem Gesuchsformular gemachten Angaben wurden mehrmals nachgerechnet und der Bezug der wirtschaftlichen Sozialhilfe war garantiert gerechtfertigt: Nach unserer Rückkehr aus Thailand übernachtete ich 141 Nächte auf einer Bettdecke auf dem Laminatboden, weil wir bis Dezember 2014 kein Bett hatten!

Es geht um das Gesuchsformular: Insbesondere hat das Betreibungsamt von der Ermächtigungsklausel keine Informationen deklariert, welche deshalb separat dem Kantonsgericht des Kantons Luzern zugestellt werden muss. Zur Vervollständigung der Angaben bitte ich Sie, dieses Formular dem Gericht unter Angabe der folgenden Fallnummern zuzustellen: 5V 21 350 und 5U 21 88 und mir davon eine Kopie per E-Mail zu senden.

Laut § 55 VRG gibt es eine Mitwirkungspflicht zur korrekten Angabe der finanziellen Verhältnisse; ich zähle auf Ihre Zusammenarbeit, danke für die uns in diesen schwierigen Zeiten entgegengebrachten Bestrebungen und Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

P. S. Diese Korrespondenz finden Sie maschinengeschrieben, gedruckt auf meiner Webseite: www.staatsschreiber.com unter «Blog» publiziert; dort finden Sie auch das Schreiben an den Sozialvorsteher der Gemeinde Greppen, Herrn Roger Augsburger.

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