Instruktionsanfrage für die Revision des Bundesgerichtsentscheids vom 04.11.2009

Blue Wagon, Lithographie, épreuve d’artiste, Anton Buob

Bangkok, 14.07.2021

Sehr geehrte Frau Hofmann

Gerne nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 09.07.2021. In Ihrem Einleitungssatz äussern Sie sich nicht fragend nach meinem Wohlbefinden? Mit «Ja» oder «Nein» liesse sich eine solche Frage nämlich nicht kurz beantworten.

Davon ausgehend, dass es sich verwaltungs- resp. amtssprachlich eher um eine reine Einleitungsfloskel handelt, wie sie beispielsweise in den kürzlich veröffentlichten US-Fauci-E-Mails aufgetaucht sind: «Thanks Jan. I hope that you are well», würde ich, wenn Sie erlauben, dennoch Folgendes anmerken: In meiner Ausbildungszeit lernte ich während mehrerer Jahre im Fach Korrespondenz Briefe zu schreiben: Verkehrsschule, Ausbildung zum Detailhandelsangestellten, Umschulung (IV-finanziert); mitunter auch Französisch Korrespondenz. Das Credo lautete: «Vermeide es, einen Brief mit «ich» oder «wir» zu beginnen». Einer meiner Lehrer war Ignaz Wyss, Luzern; er war Autor mehrerer Korrespondenzlehrbücher für Handelsschüler, welche schweizweit im Umlauf waren. Natürlich können Sie einwenden, dass die Korrespondenz einem steten Wandel unterliegt, und diese Regel nicht mehr wirksam ist. Jedoch möchte ich Ihnen darlegen, dass im vorliegenden Militärversicherungsfall – den Sie sehr gut kennen – es fatal ist, als Versicherter der Schweizer Armee, der ich nun im dreissigsten Jahr nicht mehr erwerbstätig bin, weil eine genetische Diskriminierung, zusammen mit dem MVG § 84 zum zweiten Dienstuntauglichkeitsstempel in meinem Dienstbüchlein führte und sodann mit einem Nervenzusammenbruch endete.

«Ja, ich lebe noch», das melde ich Ihnen und der ZAS, Genf, jährlich zu zwei nicht miteinander synchronisierten Zeitpunkten. Die Hoffnung, die Sie verströmen, tut dennoch gut zu erfahren. Ich bin froh, dass Sie der Case-Manager resp. die Case-Managerin in meinem Fall sind. Sie sind mir viel lieber als Ihr Vorgänger, Herr Kurt Jost, welcher, bevor er bei der Militärversicherung zu arbeiten begann, in einer Haftanstalt beschäftigt gewesen war und im Jahr 2004 mir sogar während eines laufenden Telefongesprächs dieses abrupt abgebrochen und aufgelegt hatte: Er schien zwischen inhaftierten Verurteilten und erkrankten Versicherten noch keine Unterschiede gefunden zu haben.

À propos: gefunden! Bevor ich Ihre Frage nach meiner Krankenkasse im Kalenderjahr 2016 beantworte, beziehe ich mich auf Ihr vorletztes E-Mail an mich, jenes vom 23.08.2019.

Stellen Sie sich vor, was ich herausgefunden habe!

In oe E-Mail schrieben Sie, es fehle Ihnen an Zeit und psychologischem Wissen, um mich bei der Verarbeitung meiner Vergangenheit zu unterstützen. Ebenso ging es der Doktorandin Frau Karin Barbara Oberbörsch, als sie mich als Patient in ihrer ersten Arbeitswoche in der Psychiatrischen Klinik in Embrach am 08.01.1992 mit der Diagnose «Schizophrenie» behaftete und in jenem Arztbericht mit Dr. med. Karin Oberbörsch unterzeichnete.

Nicht nur fehlte es ihr an psychologischem Wissen, sondern es fehlte ihr auch der Doktortitel!

Am 17.10.2019 sendete Frau Tanja Otto vom Dissertationsoffice der Universität Zürich eine E-Mail, worin geschrieben steht: «Wie besprochen sende ich Ihnen das Diplomdatum von Frau Dr. Oberbörsch. Dieses ist der 08.09.1992.»

Aufgrund der Resultate meiner umfang- und erfolgreichen Nachforschungen, Ermittlungen, sehe ich mich veranlasst, berechtigt und verpflichtet zugleich, den Bundesgerichtsfall, das Urteil vom 04.11.2009, in Revision zu ziehen. Das sind die Gründe:

  • Realizing The Right To Health

… „Race is a social concept, not a scientific one. We all evolved in the last 100’000 years from the same small numer of tribes that migrated out of Africa and colonized the world. This is all to the good, and geneticists deserve high praise for getting this antiracism message out to the public early. Unfortunately, the message of genetics, while undercutting racism, can simultaneously invigorate its evil brother, genism. This is how it works. Eric Lander, the genomics leader from the Massachusetts Institute of Technology noted in 2000 that, although we are all 99.9 % genetically identical, that 0.1 % of difference is made up of three million spelling variations in our genomes. Each of these genetic variations could be used as a pseudoscientific basis for discrimination based on genetic endowment.

Genome leaders have recognized this and have called for legislation to prohibit genetic discrimination in employment, health insurance, life insurance and disability insurance. This is reasonable, but genetic discrimination can only happen if private genetic information is shared – and to protect genetic privacy, we must not only ban genetic discrimination, but also regulate the collection of DNA samples, their analysis, and their storage. There is some irony in the fact that James Watson’s genome is one of the few that has been sequenced. After his offensive remarks, an analysis of Watson’s own genome was published that disclosed that he has, according to Dr. Kari Stefansson of DeCode Genetics, 16 times the number of genes considered to be of African origin than the average white European, or about the same amount of African DNA that would show up if one greatgrandparent were African. This does not, except to a genist, mean that Watson is African – but it should help demonstrate that genes alone tell us very little about the social construct we call race, and little about fullbodied humans.

Zitiert aus: George J. Annas: Bioethics and Genomics. In: Andrew Clapham und Mary Robinson: Realizing the Right To Health. Swiss Human Rights Book Vol. 3. rüffer & rub, Sachbuchverlag, Zürich 2009, S. 324f..

In der Tragödie “King Lear” von William Shakespeare von 1606 ist zu lesen: «King Lear, spätabends auf den Klippen, fragt den blinden Earl von Gloucester: «Wie siehst Du die Welt?» Dieser antwortet: «Ich sehe sie fühlend; und sollten wir das nicht alle?»

Mit dem Erhalt des Dienstuntauglichkeitsbescheids hatte ich genau so ein Gefühl für das ich jedoch damals keine Worte fand. Heute sieht das anders aus!

Stellen Sie sich vor, man hat mich allein aufgrund des Vorliegens eines positiven Gentests und des Vorliegens des MVG § 84 aus dem Militärdienst und innert der Beschwerdefrist in die Klapsmühle gesteckt, von einer gänzlich unerfahrenen Doktorandin diagnostizieren lassen und seither konnte ich keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen! – So geht es mir.

Um nun Ihrer Frage nach der Krankenkasse abschliessend eine Antwort zu finden, teile ich Ihnen das Folgende so mit: Seit dem positiv ausgefallenen HLA-B27-Gentestresultat und insbesondere durch den damit zusammenhängenden Dienstuntauglichkeitsentscheid, machte ich mir zum Credo: «Wechsle nie die Krankenkasse.»

Ende der 80-er Jahre war die ASKU, Bern, Betriebskrankenkasse der Firma Walter Rentsch AG, Dietlikon, meine Krankenkasse. Diese wurde später von der Visana, Bern, übernommen. Immer, auch nach mehrjährigen Auslandsaufenthalten, meldete ich mich nach der Rückkehr sofort und direkt bei der Visana wieder an; so auch, nach vierjährigem Daueraufenthalt im Jahre 2014 bis zur Re-Emigration im Juli 2019 waren wir bei der Visana versichert.

Der Hauptsitz ist in Bern domiziliert, das Leistungszentrum in Zürich und die Agentur befindet sich in Luzern. Mit separater E-Mail sende ich Ihnen eine der letzten Korrespondenzen, worauf Sie die Versicherungsnummer erkennen können.

Sie schreiben in Ihrer Nachricht, dass Sie die Augenuntersuchung übernehmen. Da die Krankenkasse lediglich 90 % der Untersuchung bezahlt hatte und der Rest, also die 10 % plus die Transportkosten von der Ausgleichskasse des Kantons Luzern beglichen worden war, sehe ich mich veranlasst, aufgrund des Meldepflichtsobligats Ihre zugesagte Übernahme dort anzumelden; nicht, dass es wieder so weit kommt wie damals, als Sie eine Militärrente ausrichteten und diese der Ausgleichskasse nicht meldeten (entgegen den Bestimmungen des ATSG Art. 49) und mir von neuem Rentengelder zediert werden.

Benötigen Sie eine Kopie des Augenarztberichts? Falls Sie weitere Unterlagen benötigen, bin ich gerne bereit, diese Ihnen zuzustellen.

So, nun bin ich froh, Ihnen meine Position deutlich dargelegt zu haben. Herr Schönenberger von der Rechtsabteilung soll doch so freundlich sein und mich instruieren, wie die Vorgehensweise bei der Revision abläuft, da wäre ich froh und dankbar – es ist sicher auch in Ihrem Interesse, dass das, was mir widerfahren ist, keinem anderen willigen Militärdienstleistenden jemals wieder passiert.

Mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

P. S. Für die gedruckte Version: www.staatsschreiber.com.

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