Invalidenversicherungs-Stelle

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I/Korrespondenz vom 13.02.2020: Revision der IV-Rente
Sehr geehrte Frau Atlas
Am letzten Freitag, den 21.02.2020, versuchte ich, Sie telefonisch zu kontaktieren; aufgrund Ihrer Abwesenheit wurde ich mit Herrn Dall’Acqua verbunden. Dankend nehme ich zur Kenntnis, dass Sie im Zuge der Überprüfung die Revision der Invalidenrente ein weiteres Mal durchgewunken haben, somit die Kinderrente meiner leiblichen Tochter, Fapratan Jasmine Bucher, geb. 21.08.2005, sowie meine IV-Rente aufgrund unveränderter Verhältnisse weiterhin besteht, von Ihnen nicht hinterfragt wird. – Im Gegensatz zur Kinderrente, die uns ebenfalls zusteht für den leiblichen Sohn meiner Ehegattin, Warayu Chukothuad, geb. 04.11.1999. Diese Kinderrente wurde erstmals (nachträglich rückwirkend) nach unserer Rückkehr in die Schweiz (Rückkehrdatum 14.07.2014) mir gewährt, als wir mit der Wohnsitznahme in der Schweiz, Anmeldung auf der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Weggis, den schriftlichen Beleg der Kantonalen Ausgleichskasse Luzern, in der Lage waren, vorzulegen.
Mein Stiefsohn, welcher in der Schweiz nachweislich und belegbar während 4½ Jahren unter dem gleichen Hausdach und im gleichen Haushalt gelebt, gewohnt hatte, fühlte sich grossmehrheitlich nicht heimisch in der Schweiz; über die Grundversicherung der obligatorischen Krankenversicherung hätte ich nach einigen Monaten psychologische Unterstützung für Warayu nötig gehabt, angefordert, doch diese wurde ihm verwehrt, weil die Hürde der Kommunikation – der Vierzehnjährige hätte einen Dolmetscher gebraucht – nicht genommen werden konnte. In der Folge wählten wir die Taktik des Abwartens, des Aufschiebens, des Zusehens.
Warayu erfüllte die obligatorische Schulzeit, absolvierte die zweite und dritte Sekundarschulklasse ohne wirklich aktiv die deutsche Sprache zu sprechen und zu erlernen, fügte sich passiv seinem aufgezwungenen Schicksal, lebte unauffällig, ruhig und stillschweigend in der Schweiz zurückgezogen: wohl gefühlt hatte er sich dort jedoch nicht. Nie kam er aus dem „Schneckenhaus“, seinem Schlafzimmer; immer besuchte er die Schule, das Brückenangebot, das Praktikum, und er begann eine Lehre als Bodenleger bei der Firma Auf der Maur in Weggis. Mit dem Praktikumsverdienst konnte er erstmals nach vier Jahren mit seinem Schulkollegen Lionel in Thailand Urlaub machen. Dort blühte er auf! Bei Telefonaten hörte und spürte ich Lebensfreude, Glücksgefühle und Lebensmut in seiner Stimme, wohingegen er in der Schweiz teilnahmslos, apathisch, einsilbig und traurig den Alltag durchlebte.
Gepaart mit dem spartanischen, zurechtgestutzten finanziellen Haushaltsetat eines ergänzungsleistungsbeziehenden invalidenbetroffenen Versicherten war das Substrat zu spärlich, um (einigermassen) menschenwürdig weiterhin in der Schweiz – notabene, statistisch das teuerste Land der Welt – ein lebenswertes Dasein zu fristen.
Die erlebten Glücksmomente in Warayu’s Ferien im Hinterkopf, ermutigte ich ihn, sich zu überlegen, sich klar zu werden, wo er künftig lieber leben wolle: In der Schweiz oder in Thailand. Sicher gefiel ihm das kalte Klima: Auch im Winter pflegte er stets bei offenem Fenster in seinem Zimmer zu sein, ausdrücklich, so möchte ich meinen, ist dies erwähnenswert, weil wir die ersten drei Jahre (Juli 2014 – August 2017) in Rigi Kaltbad auf 1‘450 m. ü. M. wohnten, wo es auch in der heissen Jahreszeit dauernd kühl geblieben war.
Zusehen zu müssen, wie der leibliche Sohn meiner Ehegattin während der viereinhalb Jahre dauernden Aufenthaltszeit in der Schweiz an den Wochenenden praktisch immer zu Hause, vorwiegend in seinem karg möblierten Schlafzimmer aktivitätsarm dahinvegetierte, war, retrospektiv betrachtet, für mich als verantwortungstragender Familienvater nicht nur zermürbend und destruktiv – dieser Zustand war desolat und nicht mehr länger auszuhalten. Es war der Zeitraum gekommen, in welchem ich mir definitiv eingestehen musste: Wir verlagern unseren Lebensmittelpunkt zurück nach Thailand!
Nicht im primären Arbeitssektor beschäftigt zu sein, ständig unter dem Existenzminimum leben zu müssen (Mietzinsmaximaproblematik) führte zu einer Lebensweise, für die es kaum hinreichend beschreibende Adjektive mehr gibt – zu schwierig zu verstehen für Menschen, Schweizer, die im Hochpreisland Schweiz funktionieren, einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die sich wirtschaftlich auszahlt….
Im Telefongespräch mit Herrn Dall’Acqua Ihrer Ausgleichskasse erwähnte ich die Unmöglichkeit der Beschaffung der von Ihnen einverlangten Dokumente und lege Ihnen dokumentierend den Ihnen bekannten Artikel des am 11. April 2019 veröffentlichten Beobachterartikels bei – zu Ihrer Information! Explizit nach einer konkreten Behördenadresse nachfragend, will ich mich heute erneut bei der Schweizerischen Botschaft in Bangkok erkundigen, wo wir einen entsprechenden, von Ihnen verlangten Stempel stempeln lassen können. Dieselbe Frage hatte ich letzte Woche Frau Spahn schon gefragt, welche antwortete, dass der leibliche Sohn meiner Ehegattin nicht ins Schweizer Wohnsitzregister eingetragen werden könne, mangels (fehlender) Schweizer Staatsbürgerschaft. Und ebenfalls mündlich, telefonisch diskutiert wurde der Ausdruck und der Stempel der Schweizerischen Botschaft für den beweisenden Beleg der Wohnsitznahme meiner Ehegattin, welche per Ende Kalenderjahr 2019 ihre Arbeitsstelle beim Migros Fitnesspark National, Luzern, gekündigt hatte und nun auch wieder bei uns, im selben Haushalt unter dem gleichen Hausdach wohnt.
Den Bezirksgerichtspräsidenten, Herrn Kilian Emmenegger, vom Bezirksgericht Kriens/LU informierte ich telefonisch über die Beendigung der ehelichen Trennung und verlangte eine schriftliche Ausstellung eines Beleges durch seinen Richterkollegen, Herrn Peter Buholzer; dieser wurde mir jedoch postalisch noch nicht zugestellt.
Ausdrücklich erwähne ich ergänzend noch die Mail Ihrer Mitarbeiterin, Frau Béatrice Pannatier, vom 21.02.2020: Darin verlangen Sie erneut eine aktuelle, übersetzte Wohn- und Schulbescheinigung. Ich werde mich bemühen, diese Ihnen in uns nützlicher Frist zu zustellen, sobald mir die Schweizerische Botschaft resp. deren Mitarbeiter, eine exakte Erklärung, die zur Beschaffung dieser Unterlage führt, abgibt.
Zwischenzeitlich danke ich Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleibe
Mit freundlichen Grüssen
Fabian Bucher
Beilage: Tabien Ban (Hausregisterauszug) meiner Ehegattin
Beobachter-Artikel: „Willkür bei Kinderrenten“
I/Mitteilung „Revision der Invalidenrente“ vom 13.02.2020