Ausstehende Einstufungsergebnisse einer WEG-Mietwohnung

Sehr geehrte Frau Nietlispach

Am Karfreitag, den 19.04.2019 telefonierte mir der neue Hauseigentümer unserer Mietwohnung und zitierte mich zu sich in seine Käserei; ich sei gerade mit dem Hund unterwegs, es würde länger als fünf Minuten dauern, wie er mir befohlen hatte, erwiderte ich.

Rund eine Dreiviertelstunde lang musste ich mir dann anhören, was er davon halte, dass ich seit der neuen Vertragsausstellung die Wohnungsmiete von CHF 2‘000.— /Monat (Mietzinserhöhung durch Wegfall der WEG-Verbilligung) nicht mehr korrekt bezahle. Was er im Detail sagte, wollen Sie nicht rezitiert haben, doch lasse ich Sie wissen, dass nach seinem Zusammenschiss mir speiübel wurde und vor dem Spiegel zu Tode erschrak, weil ich käsebleich, um nicht zu sagen leichenblass geworden war. – Er mache mir die Hölle heiss, drohte er mir, wenn bis Ende April nicht alle Ausstände nachbezahlt worden seien.

Diese Woche telefonierte ich mit Herrn Daniel Stähli, Leiter des Rechtsdienstes des Bundesamtes für Wohnungswesen, Grenchen/SO, und fragte nach, wie es um die Wohnungsverbilligung stehe. Durch das eingescannte Steuererklärungsformular, welches als zusätzliche Grundlage für Verbilligungsberechnung herangezogen worden ist, habe dazu geführt, dass das Bundesamt die Weitergewährung der Verbilligung bewilligt, und falls der Kanton Luzern und die Wohngemeinde ebenfalls einen Beitrag an die Bundesverbilligung beitrügen, so würde der Bund einen zusätzlichen Betrag an die Wohnungsmietkosten beisteuern.

Die zuständige Person, welche für den Kanton Luzern die Mietpreise für die WEG-Kontrolle scharf überwacht, Frau Karin Kopp, Tel. 062-835 35 08, Departement Finanzen und Ressourcen, Controlling & Administration des Kantons Aargau, sei ferienhalber nicht erreichbar, deshalb verzögere sich nun die Nachberechnung. Da die Sachbearbeiterin nur in der ersten Hälfte der Woche beschäftigt ist, befürchte ich, dass das Nachberechnen vielleicht noch länger dauern wird; aufgrund des oben genannten Sachverhaltes besteht eine erhöhte Dringlichkeit in dieser Angelegenheit.

Frau Judith Lang, Sozialamt der Gemeinde Greppen, telefonierte im März mit Frau Bolliger, welche das Telefon von Frau Kopp in der zweiten Wochenhälfte entgegennimmt, war auch schon involviert in Sachen Wohnungsmietzinsverbilligung unserer Wohnung. Sie konnte mir jedoch beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht helfen, verweigerte mir sogar die Hilfe mit der Begründung: „Weil man das selber machen, oder gegen Bezahlung machen lassen müsse“.

Den neuen Wohnungsmietvertrag, welcher gleichzeitig auch die Kündigung per Ende Juni 2019 beinhaltet, sandte ich Ihnen mit früherer Post. Teilen Sie mir mit, was ich zum jetzigen Zeitpunkt noch tun muss, damit wir wieder genügend finanzielle Mittel haben, um weiter zu existieren!

Die gegenwärtige gefühlte Lebensqualität ist gleich null! Stets ist man beschäftigt, dem Administrationszirkus sämtliche Unterlagen einzureichen, zu erklären, zu begründen und zu artikulieren. Im Spannungsfeld von explodierten, exorbitanten Wohnungsmietzinsen und implodierenden Invaliden- und Altersrenten ist es für uns als Versicherte sehr schwierig, dem ausgeklügelten Regelwerk generell und immer alles in Papierform oder elektronisch abruf- und versandbereit vorbereitet zu haben und oft mit sehr kurzer Einreichfrist erneut zu reagieren.  

Als Beilage sende ich Ihnen das Schreiben des Aargauer Departementes an den Immobilienverwalter, Herr Peter Wolf, Neustadt AG, Sachwalter und Treuhand für unsere Mietwohnung zu, welches obgenanntes unterstreicht.

Krankheitskosten nicht mehr zu vergüten ist ein weiteres Mittel, die Versicherten in noch engere Schranken zu weisen und mitzuhelfen, das immense finanzielle Loch des Kantons zu stopfen. Ihre Buchprüfungsexperten sind sehr fleissig darin, die Versicherten soweit zu schröpfen, bis es einfach nicht mehr geht: Jetzt geht es nicht mehr!

Mit freundlichen Grüssen

Fabian Bucher

P.S. Hochgeachteter Herr Kantonsrat und Gemeindeamman Franz Gisler, was in der oe Korrespondenz unausgesprochen blieb, war der Ausdruck Ihres Parteikollegen Franz Hegglin: Er schimpfte mich am Heiligen Karfreitagvormittag „Schmarotzer“!

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