
Sehr geehrter Herr Richter Emmenegger
Das Betreibungsamt Weggis-Greppen-Vitznau hat die Rechnung für ein Gentestresultat in der Höhe von CHF 1’392.10 meiner Tochter in der Zeit von 2015 – 2019 nie bei mir eintreiben, geltend machen können, weil bekanntlich jedem bewusst war, dass es im teuersten Land der Welt, der Schweiz, es unmöglich ist, von den viel zu knapp berechneten, ausgerichteten Versicherungsleistungen und den hohen Lebenshaltungskosten einer vierköpfigen Invalidenrentnerfamilie noch betreibungsrechtliche Geldforderungen einzutreiben: Einem versicherten Invalidennrentner bleibt von den staatlich gewährten monatlichen Versicherungsbetraegen nichts mehr übrig, was der Staat dem Versicherten wieder wegnehmen könnte.
Sie sehen also nur schon aufgrund dieser noch offenen Geldforderung: Ich bin im Zugzwang: Ich komme um eine Beschwerdeentscheidsbeschwerde an das nächsthöhere Kantonsgericht des Kantons Luzern (bis 2013 hätte noch der Umweg über das Obergericht eingeschlagen werden müssen) nicht herum.
Und es könnte noch sehr viel schlimmer kommen: Der Kanton Luzern scheint dermassen pleite, ruiniert, quasi bankrott zu sein, dass die Richter auf Teufel komm’ raus angehalten werden, den ärmsten der Gesellschaft die hintersten und letzten Rappen aus den Taschen zu fischen, mit welchen suspekten, juristischen Mitteln auch immer: im Beschwerdeentscheid wird von mir als Beschwerdeführer nur noch vom “Schuldner” gesprochen und nicht mehr, wie im Sozialversicherungsrecht üblich, vom “Versicherten”.
Ich bitte Sie, mir einen Lösungsvorschlag auszuarbeiten, mir einen gangbaren Weg vorzuschlagen, um zu verhindern, dass ich nicht weiterhin als versicherter Invalider mit abgesägten Hosen dastehe – das allerschlimmste für Eden maroden Kanton Luzern wäre, …. ja, das allerschlimmste hatten wir ja schon: die fünfjährige Rückkehr in die Schweiz!
Das letzte Mal, als mir Rentengelder in Form von zu viel ausgerichteten Erganzungsleistungsbetraegen in der Höhe von CHF 11’602.— zurueckzediert wurden, war ich in der Folge auch ausgewandert, nach vier Jahren wieder zurückgewandert und CHF 6’852.— nach je einem Bundesverwaltungs- und einem Bundesgerichtsspruch zurück transferiert erhalten. Das oberste Gericht musste angerufen werden; Lebensjahre wurden passiv verlebt, weil ein versicherter Versicherter mit den ausgerichteten Versicherungsleistungen nur noch passiv und lethargisch mit dem Überleben beschäftigt ist.
Eindringlich und freundluch bat ich Sie, vor Ihrem Urteilsspruch den Leiter des Rechtsdienstes der Ausgleichskasse des Kantons Luzern, Herrn lic. iur. Hans Kaspar von Matt telefonisch zu kontaktieren – er hätte Ihnen aufzeigen können, Sie darauf hinweisen können, eine vorsichtige Prognose wagen können.
Ich bin gespannt auf Ihren Ratschlag bezüglich der unten angefügten Beilage, danke für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Fabian Bucher