
Sehr geehrte Frau Berglas
Bezüglich unserer diversen telefonischen Besprechungen der letzten drei, vier Monate und insbesondere der letzten beiden Telefonate vom 24.06.2016 und vom 29.06.2016, stelle ich mich zur Sachaufklärung, versuche in dieser Stellungnahme die rechtlich relevanten Fragen aufklärungshalber und als Wahrer des rechtlichen Gehörs, sachdienlich zu beantworten.
Für das Gewähren auf Teilnahme am Verfahren mit der Verlängerung der gesetzlichen Frist zur Eingabe der Schrift „Rechtliches Gehör“, welche mir von Ihnen telefonisch auf weitere zehn Tage, bis zum 04. Juli 2016, versprochen und hierauf am Montag, den 27.06.2016, noch schriftlich per Email bestätigt wurde, sehe ich mich veranlasst, alles Menschenmögliche zu unternehmen und aufklärerisch, minuziös die Sachlage erneut zu schildern, zu begründen und zu erklären, um Ihren Vorwurf, Ihre Anschuldigung nicht nur zu entkräften, sondern in so glasklarem Licht darzustellen, sodass nicht erst am Ende dieses Verfahrenserlasses durch Staatsanwaltschaft und Richter die Einsicht durchscheint, durchdringt, das Singen des Sängers hätte sich zum juristischen Streit, zum orkanartigen Sturm im Wasserglas auf unseren Schreibtischen entwickelt – vergleichbar mit dem Aufplustern eines farbenfrohen, exotischen Singvogels, der in fremdem Territorium pfeift und sofort nach seinem Gezwitscher sich in seine Gefilde zurückzieht.
Falls ich Sie nach gegenwärtigem, bisherigen Verfahrensstand nicht missverstand, liegt der Fokus in der Anschuldigung darin begründet, der Sänger hätte ohne das Vorliegen einer ordnungshalber von der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf, ZAS, ausgestellten AHV-Kontrollnummer, welche ganz unbürokratisch hätte zugestellt werden können, sobald eine Anerkennungsbestätigung, vom thailändischen Amt gestempelt, vom zertifizierten Trans-lationsbüro in eine unserer Landessprachen oder in Englisch übersetzt und diese Dokumente von einer staatlichen thailändischen Behörde beglaubigt, Ihnen zugestellt worden wären, nicht singen dürfen.
Es wurde von mir aktiv versucht, herauszufinden, wer in Thailand zuständig ist für die Zertifizierung von Musikern, welchen aufgrund ihrer Talente die Gelegenheit geboten wird, zum Musizieren ins Ausland eingeladen zu werden.
Private Model- und Konzertagenturen, welche im März und April 2016 bezüglich dieser Fragestellung kontaktiert wurden, konnten nicht nur nicht weiterhelfen, sie verneinten sogar die Existenz einer solchen Bestätigung, welche einen Musikanten ausweisen würde und als Beleg zur staatlichen Vorlage hätte verwendet und eingereicht werden können.
Soviel ich als juristischer Laie bisher über das in die Einleitung gelangende Verwaltungsverfahren in meinem Lebensumfeld und über Experten in Ihrem Berufsfeld in den letzten Tagen und Wochen herausfiltern konnte, hätte einerseits vielleicht schon ein Teaser, also Bildelement mit einem Tondokument dazu gedient und ausgereicht, damit die Kontrollnummer im Kanton Genf hätte generiert und ein Künstlervisum vom Kanton Luzern hätte bewilligt werden können.
Mit der staatlichen Zusicherungsgarantie dieses rechtlichen Gehörs wird einem als Schweizer Bürger ein faires Verfahren zugebilligt; soweit ich orientiert bin, erhalte ich mit dem rechtlichen Gehör die Gelegenheit und die Verpflichtung gleichzeitig, den Standpunkt und den Sachverhalt wahrheitsgetreu offenzulegen und somit eine Gegendarstellung zu Ihrer Anschuldigung vorzulegen, welche, dem Staatsanwalt weitergereicht, als Grundlage zur Orientierung bei ähnlich gelagerten Fällen sowie dem Richter zur neutralen Beurteilung vorgelegt, dient.
Soweit ich den mehrmals telefonisch konsultierten juristischen Leiter der Ausgleichskasse des Kantons Luzern, Herrn Hanskaspar von Matt, in dieser Angelegenheit allgemein befragt, richtig verstand, ist die Eingabe dieses rechtlichen Gehörs keine Freiwilligkeit, sondern wird von den Richtern, im Falle des Fehlens, als Verfahrensmangel ausgelegt. Die Nichteinreichung dieser vorliegenden Rechtsschrift hätte also – schlimmstenfalls – fatale Auswirkungen. Was mir als rechtschaffener Schweizer Bürger aufgrund der verlangten, jedoch fehlenden Einreichung der urkundlichen Anerkennungsbestätigung, übersetzt und beglaubigt vom Amt für Migration, Luzern, zur Last gelegt und laut telefonischer Auskunft als Straftat ausgelegt wird, bewegt mich zur Anforderung eines Formulars für die Inanspruchnahme der kostenlosen Rechtspflege und eines unentgeltlichen Rechtsvertreters, der mich als Präsident des Vereins Buddhistisches Zentrum Suanpalantam mit Sitz in Luzern in diesem Fall juristisch vertritt.
Zu meiner Verteidigung will ich folgende Punkte vorbringen und rechtzeitig genannt haben, damit sie beim allfälligen Weiterzug an ein höheres Gericht auch von Gültigkeit sind:
Es mag sich tatsächlich so verhalten, dass es in Europa – oder zumindest im zivilisierteren Westeuropa – staatliche Stellen gibt, welche einheimischen Musikern, Künstlern und Performern, die internationale Aufgebote vorweisen und Gelegenheit haben, im nahegelegenen Ausland oder bis nach Übersee aufzutreten, Zertifikate und Urkunden ausstellen, welche sodann den Behörden in den Zielländern zur Vorlage vorgelegt werden können resp. müssen, um Versicherungskontrollnummern auszustellen, damit ein Künstler sein können einem Publikum vorzeigen kann.
Auch in Thailand versucht die gegenwärtige Militärregierung, den Bürgern mit immer raffinierteren Methoden und Bürokratiehürden die Schranken aufzuzeigen, sie in den Freiheiten zu beschneiden; doch wäre mir bis dato keine thailändische Amtsstube bekannt, welche Gesangskünstler vorsingen lassen würde, und sie dann je nach (subjektiver) Hörprobe bestehen oder durchfallen lässt. Im letzten Vierteljahrhundert verbrachte ich mehr als fünfzehn Jahre in Thailand – von so einer Organisation, gäbe es sie dort, hätte ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zumindest gehört. – Auch die Schweizerische Botschaft war nach telefonischer Konsultation nicht imstande, mir eine konkrete Adresse zu nennen, die man hätte kontaktieren können, um die vom Amt für Migration des Kantons Luzern verlangte Anerkennungsbestätigung ausstellen und beglaubigen können. (Anm.: Für das Übersetzen hätten wir das Goethe-Institut an der Soi Goethe, Sathorn Road in Bangkok beauftragt, das uns persönlich aus früheren Besuchen bekannt ist; wir hatten dort schon andere Dokumente übersetzen und zur Beglaubigung vorbereiten lassen – die Übersetzer sind zum Teil deutschstämmig, d. h., deutscher Provenienz.
Kopfschmerzen bereitet auch das nochmalige Lesen Ihres Mails vom 23.03.2016, in welchem Sie die Einreichung des Formulars M8, A7, K9 und den amtlich beglaubigten Nachweis der persönlichen Voraussetzungen fordern. Bei unserem Künstler handelt es sich um einen Sänger, vergleichbar mit einem Heino oder einem Heintje im frühen Erwachsenenalter. Schwer nachvollziehbar, dass ein solcher Sänger zum Singen ein Hochschulstudium als Nachweis, ob er zum Gesang genug qualifiziert sei, hätte vorlegen können.
Wie ich Ihnen schon am vorletzten Telefonat freundlich nahegelegt habe, schiessen Sie mit dem Eintreiben von unmöglich vorlegbaren Qualifikationsschriften übers Ziel hinaus: Sie schiessen mit Kanonen auf Mücken! Wir sind als Kulturverein in einer Liga, wo gewöhnliche Menschen auf andere gewöhnliche Menschen treffen und wo man sich freut über einen singenden Menschen aus dem (Heimat-) Land, welches man aus was für Gründen auch immer verlassen wollte oder musste. Zu keinem Zeitpunkt im Vorfeld der Organisation des Anlasses, zu welchem ich Ihnen auch persönlich ein Poster am Schalter des Amtes für Migration abgegeben habe, hätten wir gedacht, das Singen des Sängers könnte eine Illegalität darstellen – im Gegenteil: Wir stützen uns auf die Bundesverfassungsartikel 21 und 22!
Mit der Eingabe dieser schriftlichen Stellungnahme innert der 10-tägigen Frist schaffen Sie es, dass ich am lokalen Rosenfest in Weggis, das nur einmal jährlich stattfindet, fernbleiben musste; mit dem Eintreiben von Rechtsschriften dieser Art treiben Sie die rechtschaffenen einheimischen Bürger in die juristische Strafecke und versuchen ein Unrecht heraufzubeschwören wo keines ist. Dies führt zu Schlaflosigkeit und Brechreiz. Sie veranstalten ein juristisches Säbelrasseln wo keines nötig ist. Verwenden Sie Ihre Energie dort, wo sie gegenwärtig verlangt wird, nicht aber bei unbescholtenen Bürgern, die nichts falsch gemacht haben!
Ich wünsche einen schönen Sommer und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Fabian Bucher