
Sehr geehrter Herr Emmenegger
sehr geehrte Frau Mozzatti
Diese vorliegende Mail ist die letzte, die ich noch nachreichen will, bevor die coronabedingten Gerichtsferien zu Ende gehen. – Das Bundesamt für Justiz, Bern, hatte vor einigen Jahren von mir alle finanziellen Auslagen belegt verlangt; die Schweizerische Botschaft in Bangkok, Thailand, zu diesem Zwecke ein Formular zur Existenzminimumsberechnung abgegeben. Was ich damit Ihnen mitteilen will: Falls Sie es wünschen und es für den vorliegenden Fall relevant sein sollte: Ich sammle seit letzten Sommer alle Belege zu diesem Zwecke in einer Kartonkiste, werfe keine Quittung unachtsam weg und bin somit in der Lage, Ihnen jeden gekauften Sack Eis, sämtliche Wasserrechnungs- und Stromquittungen seit der Emigration im letzten Sommer schriftlich zu belegen, wenn dies von Ihnen verlangt werden sollte, doch will ich tunlichst unterlassen/vermeiden, es mit Ihrem wohlwollenden Herrn lic. iur. Kilian Emmenegger, Bezirksgerichtspräsident, nach dem ebenfalls aussergewöhnlich umfangreichen Gerichtsfall mit dem singenden Sänger aus Thailand, zu verbrämen.
Nebst der Berechnung der Ergänzungsleistungskostenaufstellung, der Kalkulation des Warenkorbs, sende ich Ihnen als weitere Eingabe die im Anhang aufgeführten Belege der Ausgleichskasse des Kantons Luzern, Abteilung Krankenkassenprämienverbilligung, welche Ihnen aufzeigen, dass die in der Stellungsnahme des Betreibungsamtes Weggis/Greppen/Vitznau vom 19.02.2020, fälschlicherweise nicht berücksichtigten Krankenkassenprämien während des Zeitraums Januar bis Juli 2019 ausgeführt, somit schriftlich belegt und in die Beweisaufnahme zu integrieren sind.
Wenn Sie nach der Durchsicht der Unterlagen noch Fragen haben, bitte ich Sie, diese indirekt und formell an Herrn lic. iur. Hanskaspar von Matt, Leiter des Rechtsdienstes der Ausgleichskasse des Kantons Luzern, zu stellen, jener kompetent die Komplexität der Kalkulation von Existenzminima für ergänzungsleistungsbeziehungsberechtigte Invalidenversicherte juristisch glasklar, stichhaltig und prägnant Ihnen beantworten wird (Direktnummer: 041/375 08 25).
Im Computer wurde ich nach der Suche fündig: Daraus geht hervor, dass nicht zutreffend ist, wie vom Betreibungsamt behauptet wird, ich hätte ein halbes Jahr die Krankenkassenprämien nicht bezahlt. Der Beleg beweist Ihnen das Gegenteil: Der Kanton Luzern bezahlt die Krankenkassenprämien für invalide Ergänzungsleistungsbezugsberechtigte halbjährlich nachschüssig! Demzufolge die betreibungsamtliche Kalkulation zum Vornherein inkorrekt ist und mit dem Beleg nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nachberechnet und somit rückerstattet werden soll, im Sinne eines Antrags.
Für Ihre Bemühungen in diesem facettenreichen Bezirksgerichtsfall danke ich und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Fabian Bucher
P. S. Die Kopie dieser Mail geht zur Information an oe kantonalen Rechtsdienstleiter (unter Einhaltung des möglicherweise obligatorischen Meldepflichtsgebots in dieser Gerichtsangelegenheit nach ATSG).