Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009 vom 04.11.2009, Pilatus XXVI

Bangkok, 03.12.2022

Lieber Beat

Vor einer Woche erhielt ich erneut Post vom Kantonsgericht des Kantons Luzern. Der Kantonsgerichtsentscheid wurde an die Schweizer Domiziladresse gesandt – Eingeschrieben -, also mein damaliger Leutnant der Sanitätsgebirgskompanie musste bei der Entgegennahme den Erhalt quittieren.

Jetzt läuft bei mir eine 30-tägige Frist, die es einzuhalten gibt!

Ein Webpublisher begleitet mich bei diesem «Ink-Happening».

Eher durch einen glatten Zufall wurde ich auf ihn aufmerksam und mit seiner Black Week-Promotion ermöglicht er mir eine Neuausrichtung meiner bisherigen Webseite: «www.staatsschreiber.com».

Gestern versuchte ich Dich über Skype und über WhatsApp zu erreichen – doch leider kam auf beiden Kanälen keine Verbindung zustande.

Ich hoffe, dass es Dir gut geht…. Darf ich Dich in dieser Militärsache noch einmal um einen Gefallen bitten – nachdem Du für die Akteneinsicht ans Kantonsgericht gegangen bist? Danke!

Mit herzlichem Gruss

Fabian

Ich sende Dir als Beilage die E-Mail von Herrn Streit.

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