
Bangkok, 06.02.2022
Sehr geehrter Herr Nejkov
Ihr Brief hat mich am 02.02.2022, meinem 55. Geburtstag, erreicht; es hat mich sehr gefreut, dass ein Bundesgerichtsurteil einen Brief fast 9’000 Kilometer in ein weit entferntes Land fliegen lässt.
Die zehn Kommentare konnte ich etwas unter die Lupe nehmen und mir dabei eine Meinung bilden, zu verstehen versuchen, was andere Menschen mit ganz anderen Motiven als ich, dazu bewegt, ein Gerichtsurteil nachbeurteilen zu lassen.
Wo beim einen oder anderen Fall die juristische Sprache etwas gar abstrakt bei der Formulierung ausgefallen war, wäre man im Digitalen Zeitalter mit einem kleinen Team von einem Fotografen und einem Journalisten gut unterwegs: Wenn das 3-Säulenprinzip auf der Strecke bleibt, mit den neuen Medien nachzufassen und auf Wunsch des jeweiligen Beschwerdeführers exakter Hinzuschauen – mit Bild und Ton – zu erspüren, wie denn die Sicht des Bürgers, die Lebenssituation des Betroffenen, des Opfers oder aber auch des Beschuldigten, des Straftäters aussieht: Damit meine ich die konkrete Lebenssituation eines Menschen in seinem spezifischen Umfeld. Was nämlich ein Richter mit Paragrafen aburteilen kann, sieht manchmal sehr abstrakt aus, wenn man lediglich das Urteil vor sich hat, den Sachverhalt in Textform.
In Ihrer Korrespondenz war nicht ersichtlich, auf welche Urteilsverkündung Sie sich beziehen, weil gleich mehrere Verfahren hängig sind. Handelt es sich vielleicht um die Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009 vom 04.11.2009? – In diesem Verfahren hat soeben die Militärversicherung ein Gesuch um Fristerstreckung im Vernehmlassungsverfahren eingereicht. Um das oe zu illustrieren, verweise ich auf meine Webseite www.staatsschreiber.com.
Mit freundlichen Grüssen aus Fernost
Fabian Bucher
P. S. Unter «Pilatus VII» finden Sie diesen Brief publiziert.