Revision des Bundesgerichtsentscheids 8C_329/2009 vom 04.11.2009, Pilatus X

Pilatus 2’128 m.ü.M.

Bangkok, 15.02.2022

Wiedereintritt in die Schweizerische Vereinigung Morbus Bechterew

Sehr geehrtes SVMB-Team

Seit 1992 wohne ich grossmehrheitlich in Thailand – mit kurzen Sommerferienaufenthalten und zweimal fünfjährigem Wohnsitz in der Schweiz. In Ihrem Archiv liesse sich wohl feststellen, wie viele Jahre ich seit der Diagnosestellung im Kalenderjahr 1990 Mitglied in der Vereinigung war. Vor allem die längere Studie unter der Leitung von Frau Dr. med. Niedermann bleibt mir in guter Erinnerung; diese wurde im Jahr 2009 durchgeführt, und wir Mitglieder konnten mit Bewegung, Sport einen aktiven Beitrag zur Erforschung dieser (noch) unheilbaren Krankheit leisten. Dass die Militärversicherung sich mit meinem Fall erneut beschäftigen muss, liegt in der Tatsache, im Sachverhalt begründet, dass ich nach 28 Jahren herausgefunden hatte, dass die Doktorandin mit «Dr. med. Oberbörsch» ein Arztzeugnis unterschrieben hatte, bevor ihr die Doktorwürde erteilt worden war; somit hatte sie gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Art. 3 lit. c. verstossen.

Schützenhilfe von Ihnen in dieser nervenaufreibenden Phase wäre sehr wertvoll. Bitte lesen Sie sich in meinen äusserst spannenden Bechterew-Fall ein. Auf der Webseite sind bisher ~ 50 Artikel veröffentlicht: www.staatsschreiber.com. Stellen Sie sich vor: Seit 30 Jahren bin ich nicht mehr erwerbstätig wegen eines Datenschutzlecks von besonders schützenswerten Personendaten, dem positiven Wangenschleimhautabstrichergebnis (HLA-B27), und damit der frühen gesicherten Diagnose. Für Bechterew-Betroffene liest sich diese Lebensgeschichte fast wie eine Detektivgeschichte, ein Kriminalroman: und tatsächlich plane ich, zwischen zwei Buchdeckeln diese Story zu publizieren.

Vor wenigen Tagen reservierte ich per Internet-Online einen persönlichen Konsultationstermin auf den 22.02.2022, um das von der Militärversicherung zugestellte Lebensbescheinigungsformular gegen das Vorzeigen eines Identitätsausweises, also Pass oder ID-Karte, dem Schalterbeamten der Schweizerischen Botschaft vorzulegen und beglaubigen zu lassen.

Zwischenzeitlich verfasse ich noch die eine oder andere Korrespondenz und schreibe eine weitere, zusätzliche Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren, bei welchem die Fristerstreckung durch die Militärversicherung ersucht, vom Kantonsgericht des Kantons Luzern bis Ende Februar 2022 bewilligt worden ist, und veröffentliche diese auf oe Webseite ebenso.

Für Ihr Entgegenkommen bezüglich des Verzichts der Einforderung des diesjährigen Mitgliederbeitrages bedanke ich mich, und falls Sie Ideen oder Vorschläge haben, wie Sie weitere Rückdeckung und Schützenhilfe mir bieten können in diesem mit ungleichlangen Hellebarden, Lanzen geführten dreissigjährigen Kampf zwischen Versicherer und Versichertem, so habe ich in den nächsten Wochen stets ein Offenes Ohr und alle meine E-Mails lese und beantworte ich in kurzen, regelmässigen Intervallen.

In diesem Sinne danke ich für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüssen aus Fernost

Fabian Bucher