
Finanzierungsgesuchsablehnungskorrespondenz
Sehr geehrter Herr Bucher,
Mit Ihrem Schreiben vom 24.12.2023 fragen Sie uns an, ob wir Sie bei der Finanzierung eines Computers mit einem grossen Monitor unterstützen können. Leider können wir auf Ihre Anfrage, trotz Ihrer ausführlichen Begründung, nicht eintreten.
Die finanzielle Hilfeleistung bei unserer Organisation (Schweizerischer Blinden- und Sehbehinderten Verband SBV) zum Beispiel für Hilfsmittel oder zur Alltagsbewältigung, unterstehen einer strengen Regulierung.
In einem Gesuch, das wir stellen können, ist zwingend ein Zusammenhang mit einer Sehbehinderung zu dokumentieren. Das von Ihnen eingereichte Arztzeugnis von Dr. Klinkenberg, mit Datum ca. Dezember 2023 (es hat leider kein Datum auf dem Arztzeugnis), dokumentiert keine Sehbehinderung in unserem Sinne. Dr. Klinkenberg weisst in der Diagnose auf einen Astigmatismus (Hornhaut Krümmung) hin, allerdings ohne eine Visus Einschränkung.
Das heisst Sie erreichen gemäss Arztzeugnis mit der Best möglichen Korrektur (Brille oder Kontaktlinse) einen normalen Visus von 1.0. Sie sind deshalb, gemäss unserer Definition, nicht sehbehindert. Dies verunmöglicht uns, Ihnen finanzielle Hilfe zukommen zu lassen.
Da Sie andere Leiden haben, bitte ich Sie, die Situation mit Frau Pia Von Rotz, Pro Infirmis Zug, zu besprechen. Vielleicht hat Sie die Möglichkeit, den nachvollziehbare Ersatz des aktuellen PC’s und der Peripheriegeräte zu unterstützen. Sie können dort auch gerne diesen Brief zeigen.
Sollten Sie rund um Ihre Seheinschränkung trotzdem eine Beratung wünschen, dürfen Sie sich gerne wieder an uns wenden.
Freundliche Grüsse
Marco Fischer
Stellenleiter
