
Meggen, 11.01.2024
Sehr geehrte Frau Zürcher
sehr geehrte Frau Seger Niederhauser
Seit über einem halben Jahr versuchten wir intensiv alles, um eine finanziell tragbare, bescheidene Wohnung zu mieten. Schon im Mai 2023 erhielt ich von der letzten Wohnsitzgemeinde Greppen/LU einen Betreibungsregisterauszug, den ich Online bestellt hatte, zugestellt. Dieser wurde per Snail-Mail uns nach Bangkok/Thailand geschickt.
Aufgrund unserer prekären finanziellen (Not-)Lage hatten wir im Juli 2019 in der Schweiz die Segel gestrichen und wanderten (erneut) wiederum nach Thailand aus, da damals eine kleinere Wohnung zu finden, die gemäss gesetzlicher Vorgaben (EL-Gesetz) für CHF 15’000.— pro Jahr (inklusive Nebenkosten) ein Ding der Unmöglichkeit gewesen war. Zwanzig Jahre lang wurden die Mietzinsmaxima kalkulatorisch niemals mehr angepasst – die Erhöhung x-Mal im Parlament nach hinten traktandiert.
Zwischenzeitlich darf eine Mietwohnung von ergänzungsleistungsberechtigten Vollinvaliden für eine Familie mit 3 Personen für CHF 1’845.– / Monat (resp. CHF 22’140 / Jahr) angemietet werden – eine Erhöhung von satten 48 % seither.
Die Einträge auf dem Betreibungsregisterauszug waren somit keine Folge unserer schlechten Zahlungsmoral, sondern lagen vielmehr darin begründet, dass die Wohnungsmietkosten uns einen Strich durch unser Haushaltsbudget gemacht hatte.
Wir waren froh und dankbar, dass uns mein Jugendfreund, mein Pfadfinder- und Bergsteigerkamerad Unterschlupf, Beherbergung gewillt war, uns zu geben. Mit oe Einträgen war es faktisch unmöglich, bei teilweise über 100 Bewerbern, die sich pro Wohnung für 1 Wohnung interessiert hatten zu behaupten. Wir waren quasi chancenlos!
Durch einen reinen Zufall und mit viel «Vitamin B» ergab sich nun in Steinhausen Gelegenheit und im allerletzten zeitlichen Rahmen eine Anschlusswohngelegenheit: Cham ist froh, dass sie uns weg hat, und Steinhausen droht meiner neuen Vermieterin mit bis zu fünf (5) Jahren Gefängnis, falls meine Tochter nicht mehrmals pro Woche in den gemieteten Räumlichkeiten übernachtet!
Unsere Tochter studiert an der ETH Zürich Architektur, und wir konnten für sie auf dem Campus Hönggerberg eine WG-Studentenzimmer-Wohnmöglichkeit mit der Luzerner Pensionskasse vereinbaren. Die Gemeindeverwaltung Steinhausen sendete meiner Tochter das Formular «Einzugsbestätigung», welches von Frau Margaretha Sidler (Alter: 85 J.) unter Androhung von 5 Jahren Gefängnis, falls unsere Tochter nicht regelmässig, d. h., mehrmals pro Woche in den gemieteten Räumlichkeiten übernachtet und dass diese Person damit ihren Lebensmittelpunkt am oben erwähnten Ort hat.
- Lesen Sie selbst, ich kann es fast nicht glauben, das ist überkafkaesk (!) ich sende Ihnen dieses Formular jetzt (!)
Mehr später – heute morgen habe ich in der Klinik Hirslanden, Meggen, eine Vollnarkose mit nachfolgender Operation. Mehr später. 13 Uhr aufwachen
Mit freundlichem Gruss
Fabian Bucher
