Ummeldeprozedere: Zwischen Stuhl und Bank

Sehr geehrter Herr Soldati

Konnten Sie zwischenzeitlich überprüfen und kontrollieren, weshalb das Ummelden von der Adresse meines Freundes an der Sinserstrasse 122, 630 Cham, an die neue Adresse an der Sumpfstrasse 13, 6312 Steinhausen/ZG nicht reibungslos abgewickelt worden ist?

Einerseits wurde zwar die Gebühr auf dem Online-Portal digital einkassiert (CHF 30.— pro Person, drei Mal, insgesamt CHF 90.–), andererseits suchte mich Herr Troiano vom Passbüro des Kantons Zug vergebens im Personenregister.

Ist vielleicht schon wieder so ein ärgerlicher Verarbeitungslapsus unterlaufen wie bei der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf beim Übermitteln des Dossiers, wo es zum Halt der Überweisung der Rente gekommen ist sowie beim Rücküberweisen der Sozialhilfe, die die letzten zwei Monate nicht ganz reibungslos abgewickelt werden konnte: Umleiten, weiterleiten und Nachsenden der Ergänzungsleistungen zur Absicherung der Existenz und Gewährleistung des versicherten Lebensbedarfs.

Dass uns das Ummelden Kosten in der Höhe von CHF 90.—verursacht hat und dieses Geld im – von der SKOS berechneten – Warenkorb fehlt, ist offensichtlich; und wenn Sie die Ihnen zugestellten Screenshots meiner Bankkonto-Auflistungen konsultieren, so stellen Sie fest, dass erst mit der Überweisung der Militärrente es mir möglich wurde, das Ummelden vorzunehmen.

Zusätzlich kommt nun erschwerend zu dieser Ummeldung hinzu, dass das Anmelden meiner Tochter in Zürich-Oerlikon – weil scheinbar nicht innerhalb der gesetzlich gesetzten Frist von 14 Tagen nicht nur die ordentliche Gebühr von CHF 60.—kostet, sondern obendrein uns eine Ordnungsbusse in der Höhe von CHF 100.— zusätzlich aufgebürdet wurde. Es kann also addiert werden, dass das Melden, Ummelden und Weitermelden seit unserer Rückreise aus Thailand am 29.08.2023 sage und schreibe CHF 340.—an Kosten verursacht hat, die wir uns vom Essen absparen müssen!?!

Mit etwas voraussichtlicher Weisheit seitens der Behörden, der staatlichen Versicherungen und generell des politischen Willens, sollte es bei der Umsetzung der analogen Vorgehensweise ins Digitale Zeitalter so weit vorangehen, dass der Normalbürger – und in unserem Fall: auch der versicherte Vollinvalidenrentner mit Familie – nicht unter die Räder von Paragraphen und juristischen Gesetzesfinessen gerät! Bei all’ den Gesetzeshürden, die es zu überspringen gilt, scheint der Staat den Bürger zu vergessen!

Helfen Sie – Für Ihre Bemühungen in dieser schier ausweglosen Administration danke ich und verbleibe

                                                                                   mit freundlichen Grüssen

Beilage: Ordnungsbussenbrief                             Fabian Bucher

Kopie geht an: Ombudsstelle Zug

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